Einführungsprozess

Mit Blick auf die fachlichen und technischen Rahmenbedingungen der Einführung des Standards XPlanung in Bayern wurde die Arbeitsgruppe (AG) XPlanung 2020 eingerichtet. Es war dabei wesentlich, dass eine vielfältige Zusammensetzung auch die unterschiedlichen technischen und fachlichen Voraussetzungen der zukünftigen Anwender in Bayern repräsentiert.

Sie sollte folgende Aspekte untersuchen:

  • Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Fachebenen sowie weiteren Akteuren im Rahmen von rechtlich verpflichtenden Planverfahren, um Schwierigkeiten und Potenziale hinsichtlich des Informations- bzw. Datenaustausches innerhalb dieser Prozesse herauszuarbeiten.
  • Kurz- und mittelfristige Entwicklungspotenziale, die durch die Einführung des Standards eröffnet werden. Die Erfassungstiefe beschreibt dabei in welcher Form Informationen innerhalb dieser Prozesse in dem Standard abgebildet werden.

Im Ergebnis wurden Handlungsempfehlungen hinsichtlich eines „bayerischen Weges“ der Einführung des Standards XPlanung formuliert, die bei der Schaffung des Rechtsrahmens, insbesondere des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDigitalG), berücksichtigt und umgesetzt werden.

Ziele bei der Einführung eines Datenaustauschformats

Zur Nutzung der Verbesserungspotenzialen bei der Erstellung von räumlichen Planwerken in Bayern wurde von der AG XPlanung folgende übergeordnete Zielsetzungen formuliert:

  • Mehrwerte von Datenaustauschstandards sollen in ganz Bayern durch die Einführung einer einheitlichen Sprache, eines einheitlichen Austauschstandards im Planungsbereich, verwaltungs- und fachübergreifend nutzbar sein.
  • Eine einheitliche Sprache muss dabei einen gleichwertigen Zugang der Stellen und Akteure im ländlichen wie in den Verdichtungsräumen gewährleisten und einer digitalen Spaltung vorbeugen.

Mit der Einführung des Standards geht ein Paradigmenwechsel, von der flächenbezogenen zur objektbezogenen Planerstellung, einher.

Eine stufenweise Einführung in Bayern soll gewährleisten, dass der Mehrwert allen betroffenen Stellen, sowohl im ländlichen, wie auch in den Ballungsräumen zugängig gemacht wird und ermöglicht ein angepasstes Vorgehen auf Seiten der Planungsträger.

Geplant ist ein zweistufiges Vorgehen, welches zunächst den Minimalstandard ab Februar 2023 gemäß Beschluss des IT- Planungsrats verbindlich einführt.

Stufe 1: teilvektorielle Erfassung- „Minimalstandard“
Der georeferenzierte Umgriff sowie übergeordnete Informationen eines Planwerkes werden in dem Standard abgebildet und die weiteren Daten referenziert.

Stufe 2 vollvektorielle Erfassung
Alle raumbezogenen Daten, beispielsweise Flächen und Striche, werden als georeferenzierte Elemente eines digitalen Modells angelegt, denen Eigenschaften, wie eine Grundflächenzahl (GRZ) oder eine textliche Festsetzung zugewiesen werden können. Die Mehrwerte des Standards können in vollem Umfang nutzbar gemacht werden.

Handlungsempfehlungen

Die durch die Arbeitsgruppe XPlanung entwickelten Handlungsempfehlungen zum Einführungsprozesses des Datenaustauschstandards XPlanung können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Recht - Schaffung der Grundlagen
    Die Einführung des Standards soll stufenweise und mit Übergangszeiten im Landesrecht verankert werden. Auf Bundesebene soll sich der Freistaat für eine Überprüfung des Rechtsrahmens einsetzen.
  2. Organisation - Bayerische Leitstelle XPlanung schaffen
    Für den Prozess der Digitalisierung im Planungsbereich muss eine Organisationsstruktur aufgebaut werden, die die unterschiedlichen Stellen bei der Einführung und Anwendung des Standards berät und unterstützt und den Prozess von fachlicher und technischer Seite koordiniert.
  3. Technik
    Eine digitale Grundinfrastruktur soll von Seiten des Freistaates bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll mit einer Anwendung, die den bayerischen Kommunen kostengünstig zur Verfügung gestellt wird, das Fehlen personeller Kapazitäten kompensiert werden.
  4. Kompetenz - Informations-/Schulungsangebote schaffen
    Neben Informationsveranstaltungen und Materialien sollen Schulungsangebote die Möglichkeit geben Kompetenzen aufzubauen.
  5. Fachseite - Modellprojekt entwickeln
    Über ein Modellprojekt sollen erste fachliche Erkenntnisse in der Anwendung gewonnen und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.