FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zur Digitalen Planung
Allgemeine Informationen
1. Was ist XPlanung?
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Raumbezogene Daten nehmen eine immer bedeutendere Rolle im digitalen Wandel ein. Um diese besser nutzen zu können, bedarf es standardisierter Datenformate. XPlanung ist ein solcher Datenstandard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten/Informationen, der als eine einheitliche Sprache im Planungsbereich die Inhalte von räumlichen Planwerken der Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben strukturell abbildet. Über das XPlanGML-Dateiformat wird, unabhängig von der jeweiligen Software, der einfache und verlustfreie, produkt- und plattformunabhängig Austausch von räumlichen Fachplänen und unterschiedlichen Planungsebenen zwischen den Akteuren ermöglicht.
XPlanung ist keine Softwareanwendung.
XPlanung ersetzt oder ändert keine gesetzlichen Vorschriften wie z.B. das Baugesetzbuch oder die Planzeichenverordnung.
XPlanung ersetzt kein rechtsverbindliches Plandokument.
XPlanung gehört zu den XÖV Standards, dem textbasierten Datenformat XML in der öffentlichen Verwaltung. Durch einen XÖV Standard wird beispielsweise geregelt, wie Kommunikationspartner ihre Daten austauschen können. Dies umfasst unter anderem die Definition von Struktur und Semantik der zu übermittelnden Daten.
Im Bereich der XÖV Standards gibt es Kommunikationsstandards und Planungsstandards.
2. Was bedeutet teilvektorieller (Minimal-) Standard?
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Der teilvektorielle Standard wird auch als Minimalstandard bezeichnet.
Beim teilvektoriellen (Minimal-) Standard sind die zugehörigen Metadaten (z.B. Plan-bezeichnung, Rechtstand, etc.) zu erfassen. Zusätzlich ist vektoriell der räumliche Geltungsbereich eines Planwerks in den Standard aufzunehmen. Die weiteren Informationen sowie der eigentliche Planinhalt werden nur durch georeferenzierte, digitale Rasterdaten abgebildet. Optional können einzelne raumbezogene Planelemente zusätzlich noch vektoriell repräsentiert werden.
3. Was bedeutet vollvektorieller Standard?
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Bei vollvektoriellen Planwerken werden die Metadaten sowie alle raumbezogenen Planinhalte als geografische Vektordaten (Referenz) erfasst bzw. raumbezogene Informationen diesen zugeordnet. Damit werden alle Geometrien und Daten mit Raumbezug XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden referenziert.
4. Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen teil- und vollvektoriellem Standard?
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Im teilvektoriellen (Minimal-) Standard werden nur die Basisinformationen (Metadaten) sowie der räumliche Geltungsbereich XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden als Rasterdaten bzw. PDF referenziert, also hinterlegt.
Im vollvektoriellen Standard werden Basisinformationen sowie Geometrien und Daten mit Raumbezug XPlanung-konform erstellt, die weiteren Daten werden referenziert.
5. Welche Vorteile bringen Planwerke im XPlanung Standard?
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Der XPlanung Standard bietet vielfältige Potenziale. Planungsverfahren können zukünftig transparenter und der Informationsfluss verlustfrei gestaltet, der Austausch zwischen beteiligten Akteuren vereinfacht, Personal entlastet und Prozesse beschleunigt werden. Der Standard bietet einen großen Mehrwert für die Verwaltung, die Fachstellen und die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Umsetzung der Onlinezugangsgesetz (OZG) Leistungen wird ihm eine tragende Rolle zukommen. Eine stufenweise Einführung in Bayern gewährleistet, dass der Mehrwert allen betroffenen Stellen, sowohl im ländlichen Raum, wie auch in den Ballungsräumen zugängig gemacht wird und ermöglicht ein angepasstes Vorgehen auf Seiten der Planungsträger.
Informationen zur Einführung des XPlanung Standards
6. Was ändert sich ab dem 8. Februar 2023 für Kommunen?
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Nach Beschluss des IT- Planungsrates sollen bis zum 8. Februar 2023 die IT-Verfahren, die in den Prozessen nach dem BauGB, der Landschaftsplanung und der Landes- und Regionalplanung genutzt werden, zur Verarbeitung des Minimalstandards ertüchtigt werden.
Dies kann durch die Vergabe an Externe erfolgen, bei der die Erstellung der Planungsleitung im XPlanung Standard vereinbart wird.
Durch die Ertüchtigung der IT-Struktur, bspw. durch Nutzung einer entsprechenden Anwendung zum Erstellen oder Transformieren der Planwerke, kann gewährleistet werden, dass die Daten XPlanung-konform gelesen oder bereitgestellt werden können.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Kommunen Planwerke selbst XPlanung-konform, digital bzw. teil- oder vollvektoriell zu erstellen. Bei Nutzung des Standards gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Detaillierungstiefe, es genügt die Bereitstellung von Planinformationen im Minimalstandard.
7. Welche Entscheidungen haben Kommunen zu treffen, die bisher noch nicht mit XPlanung gearbeitet haben?
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Der XPlanung Standard bietet vielfältige Potenziale, wie Planungsprozesse zukünftig effizienter gestaltet und ggf. beschleunigt werden können. Die Ausgangssituationen vor Ort sind dabei ebenso vielfältig. Wie die Anwendung des Standards im Rahmen der kommunalen Planungshoheit oder des kommunalen Handelns genutzt wird hängt entscheidend von der Ausgangssituation und den örtlichen Zielvorstellungen ab. Deshalb empfehlen wir die Schulung „Digitale Planung Bayern“ der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) zu besuchen. Mit diesem Angebot werden der rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen der digitalen Planung dargestellt und darauf aufbauend Entwicklungsstrategien erarbeitet.
Die ersten Fragestellungen, die von kommunaler Seite beantwortet werden sollten, lauten:
In welchem Standard soll gearbeitet werden (teil- vs. vollvektoriell)?
Wird die Leistung der Planerstellung extern vergeben und welcher Standard soll dabei eingefordert werden? (Für die Einholung entsprechender Angebote wird eine Mustervorgabe durch das StMB zu Verfügung gestellt, siehe auch nächste Frage.)
8. Wie werden die Kommunen bei der Einführung des XPlanung Standards unterstützt?
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Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „XPlanung“, wurde ein breites Angebot von Unterstützungen erarbeitet.
Mit der Internetseite www.digitale.planung.bayern.de gibt es eine zentrale Informationsplattform. Hier werden wesentliche Publikationen und Hinweise zu weiterführenden Informationen (bspw. Verlinkung zu Fachforen) bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich für den Newsletter einzutragen und in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Über die Internetseite sind auch die „Mustervorgaben zur XPlanung-konformen Erstellung von Bauleitplänen“ und FAQs veröffentlicht. Diese dienen den Kommunen als mögliche Hilfestellung bei der Ausschreibung von Leistungen zur Erstellung von Bauleitplänen.
Des Weiteren gibt es die mit der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) aufgebauten Schulung. (siehe auch Antwort auf folgende Frage)
Mit dem „Fachforum-Digitale Planung Bayern“ wurde eine digitale Veranstaltungsreihe entwickelt, über die neue Entwicklungen und Praxiserfahrungen aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt werden.
Anhand von Modellprojekten werden die technischen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung des Standards erprobt. Ergebnisse sollen den bayerischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet das StMB an Möglichkeiten, wie die kommunale Seite auch technisch bei der Anwendung des Standards unterstützt werden kann.
Bei darüber hinausreichenden Fragen gibt es mit der Email-Adresse xplanung@stmb.bayern.de einen zentralen Kontakt für Fragen und Informationen rund um das Thema der Standardisierung und Digitalisierung im Planungsbereich.
9. Gibt es Fortbildungsangebote zum Thema XPlanung?
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Für die kommunale Ebene wurde das Schulungsprogramm „Digitale Planung Bayern“ gemeinsam mit der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) ins Leben gerufen. Weitere Informationen und aktuelle Angebote sind abrufbar unter www.bvs.de/fortbildung/seminare
Planungs- und Ingenieurbüros können sich bzgl. Schulungen an Ihre jeweilige Kammer wenden.
10. Muss bei neuen Verfahren eine teilvektoriell erfasste Datei im XPlanung Standard zur Verfügung stehen?
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Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung eine XPlanGML Datei zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss des IT-Planungsrat (IT-PLR) zielt jedoch darauf ab, dass der Austausch in einem Planungsverfahren teil-, bzw. vollvektoriell und standardisiert umgesetzt wird.
Mit den Anwendungsfällen, die in der Anlage des IT-PLR Beschlusses beschrieben werden, muss der Standard beim Austausch und der Bereitstellung von teil-/ vollvektoriellen Informationen XPlanung-konform erfolgen. Auch das Einfordern zur effizienten Prüfung in einem Fachverfahren durch einen Externen bzw. durch die Kommune von einem Externen wird mit der Fallschilderung umfasst. Die Bedarfsbeschreibung hat jedoch einen eher erläuternden Charakter. Die Wirkung im Rahmen des Vollzuges ist fraglich.
11. Muss eine XPlanung-konforme Datei bei der Beteiligung, z.B. den TöBs, auch zur Verfügung gestellt werden oder reicht das "Vorhandensein" zum Satzungsbeschluss?
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Es empfiehlt sich, gemäß Beschluss des IT-PLR zu den einzelnen Verfahrensschritten die Daten in dem Standard vorzuhalten, sollten diese eingefordert werden. Mit der angesprochenen Portallösung (siehe Frage zuvor) ist die Möglichkeit vorgesehen auch bei Beteiligungsverfahren den Standard zu nutzen. Insbesondere mit Bekanntmachung ist es zielführend die Planungsinformationen XPlanung-konform über ein Planungsportal zur Verfügung zu stellen.
Weitere Hilfestellungen für die Kommunen
12. Gibt es AnsprechpartnerInnen/Anlaufstellen für die Kommunen?
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Mit der Email Adresse xplanung@stmb.bayern.de gibt es einen zentralen Kontakt für Fragen und Informationen rund um das Thema der Standardisierung und Digitalisierung im Planungsbereich.
13. Gibt es allgemeine Vorgaben für die Ausschreibung an Planungsbüros?
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Im Forum XPlanung https://forum-xplanung.de/ können Arbeitsgrundlagen zur Entwicklung von Ausschreibungstexten abgerufen werden.
Eine erste Arbeitshilfe für die Vergabe von Planungsleistungen sind außerdem die auf dieser Seite veröffentlichten „Mustervorgaben“. Aktuell werden zusätzliche Informationen erarbeitet, die im Laufe des Jahres ebenfalls auf der Seite „Digitale Planung Bayern“ zur Verfügung gestellt werden.
14. Welche Software wird benötigt, um den Standard XPlanung lesen und/oder verarbeiten zu können?
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Ein Planwerk kann in diesem Standard durch die jeweilige GIS oder CAD Software erstellt werden. Etablierte Softwarehersteller binden diese Funktion als Update oder Upgrade in ihre Produkte ein. Bei manchen Produkten ist für die Nutzung der Funktionen eine sogenannte „Fachschale“ notwendig.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Transformation von Planwerken in den Austauschstandard. Insbesondere um Daten in den Minimalstandard zu überführen kann es sinnvoll sein auf eine Transformationsanwendung zurückzugreifen.
15. Wann steht ein zentrales Landesportal zur Bereitstellung von Bauleitplänen und dem Beteiligungsprozess zur Verfügung?
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Mit dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“, zu erreichen unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/, steht bereits ein Portal zur Verfügung mit dem Bauleitpläne rechtskonform zugängig gemacht werden können.
Im Rahmen der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird an der Weiterentwicklung der bestehenden Möglichkeiten gearbeitet. Ziel ist es, zukünftig Planwerke und Beteiligungsprozesse über ein zentrales Portal einstellen, bzw. umsetzen zu können. Dabei wird insbesondere dem Minimalstandard eine tragende Rolle zukommen.
Rechtliche Einordnung
16. Wird es künftig noch Pläne in Papierformat geben? Sind digitale Pläne rechtsgültig?
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Es gibt weiterhin rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Volldigitalisierung der Verfahren derzeit noch nicht unterstützen. Es wird jedoch auf Bundes- und Landesebene daran gearbeitet diese Hürden abzubauen und es künftig, je nach Anforderungen, zu ermöglichen auf das Papierformat zu verzichten.
17. Sind PDF-Dateien für Pläne noch zulässig? Bzw. werden die Pläne auch noch ergänzend als PDF-Dateien veröffentlicht?
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Es gibt keine rechtliche Vorgabe Planwerke teil-/oder vollvektoriell zu erstellen. Das PDF- Format kann weiterhin genutzt werden. In der Übergangsphase und insbesondere mit Blick auf den Rechtsrahmen (z.B. Schriftformerfordernis), wird es ggf. auch noch weiterhin erforderlich sein, Informationen im PDF-Format zur Verfügung zu stellen.
18. Hat die Auslegung von Bebauungsplänen in Zukunft vor allem digital zu erfolgen?
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Ziel ist es, zukünftig das digitale Verfahren zum Regelverfahren der Bauleitplanung zu machen. Der möglichen Ende-zu-Ende Digitalisierung stehen momentan jedoch noch rechtliche Hürden entgegen. So ist die Ausfertigung eines Bebauungsplanes weiterhin an ein Schrifterfordernis geknüpft. Auf Bundesebene wird derzeit diskutiert, wie das Schrifterfordernis ggf. ersetzt werden und das Verfahren volldigitalisiert werden kann.
Umgang mit Bestandsplänen
19. Muss auch der Altbestand an Plänen in XPlanung bereitgestellt werden?
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Es gibt keine rechtliche Vorgabe das bestehende Planrecht, bzw. bestehende Planwerke in den Standard zu überführen.