Abstellanlagen
Wie im Falle von Pkw-Parkplätzen sollten auch Fahrradabstellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Qualitativ gute und sichere Abstellanlagen sind wichtig für den Alltagsradverkehr. Sie sollen gut sichtbar, leicht zugänglich und witterungsgeschützt sein sowie über eine Rahmenanschlussmöglichkeit verfügen.
Daneben dienen Abstellanlagen auch der Ordnung, Sortierung und Standsicherheit des ruhenden Radverkehrs. Eine gute Einsehbarkeit und Beleuchtung verringern die Vandalismus-Gefahr. Bei der Planung von Fahrradabstellanlagen sollten auch Kriterien wie Erweiterungsmöglichkeiten sowie die Bedürfnisse von Sonderfahrrädern wie Lastenrädern, Liegerädern oder Fahrrädern mit Anhängern berücksichtigt werden. Servicestationen, in denen zusätzliche Dienstleistungen wie Reparaturservice oder Radvermietung angeboten werden, können das Angebot sinnvoll ergänzen.
Ein Fahrrad benötigt nur den Bruchteil der Abstellfläche eines Pkw. Auf der Fläche eines Kfz-Stellplatzes können 8-10 Fahrräder abgestellt werden. Lastenräder benötigen größere Abstell- und Bewegungs- bzw. Rangierflächen.
In Bereichen, in denen nur eingeschränkt Flächen zur Verfügung stehen, können vollautomatische Fahrradparkhäuser eine Alternative zu klassischen Abstellanlagen darstellen. Diese sind mit dem Prinzip eines Hoch- bzw. Tiefregallager vergleichbar, in denen das Fahrrad ebenerdig abgegeben und anschließend automatisch abgestellt wird.
Sammelschließanlagen oder Fahrradparkhäuser mit Chipzugang und Videoüberwachung können eine Lösung für das Abstellen besonders hochwertiger und teurer Fahrräder sein.
Für Großveranstaltungen und Events bieten sich mobile Abstellanlagen an.
Bei der Standortplanung von Abstellanlagen ist die real akzeptierte Entfernung zum gewünschten Zielort zu beachten. Je kürzer geparkt wird, desto weniger werden lange Anschlusswege akzeptiert, und auch Langzeitparkende sind empfindlich bei Anschlusswegen über 80 m. Folgende Entfernungen zwischen Abstellanlage und Ziel werden von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern angenommen:
Zuständig für den Bau von Fahrradabstellanlagen sind in der Regel die Kommunen. Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Bike+Ride-Anlagen mit einer Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG). Die Förderverfahren laufen über die Regierungen. Mit der Bike+Ride-Offensive stellt auch der Bund Fördermittel für die Realisierung von Abstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen zur Verfügung. Die Gemeinden können Einnahmen aus der Stellplatzablöse für Fahrradabstellanlagen verwenden.
Für die Förderung innovativer Pilotprojekte im Radverkehr wie beispielsweise vollautomatische Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und Haltestellen oder auch in zentralen innerstädtischen Lagen stehen Sondermittel des Freistaats zur Verfügung (siehe Förderung).
Zum 01.07.2021 hat die Infostelle Fahrradparken am Bahnhof ihren Dienst aufgenommen. Im Rahmen des Sonderprogramms Stadt & Land soll sie Kommunen bei dem Bau von Fahrradabstellanlagen und/oder Fahrradparkhäusern informatorisch unterstützen.