Radwegebau

Dank hoher Investitionen verfügt der Freistaat Bayern heute über 9.000 Kilometer an Rad­wegen und als Rad­wege genutzte Wege allein entlang von Bundes- und Staats­­straßen sowie über 3.000 km an Kreis­­straßen (Stand 01.01.2025). Damit sind über ein Drittel der Staats- und über die Hälfte der Bundes­­straßen mit straßen­­begleitenden Wegen für den Rad­verkehr ausgestattet. Dieser Bestand wird durch zahl­reiche kommunale Rad­wege ergänzt. Ausbau­­ziel ist es, im Zeitraum 2023 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen insgesamt 1.500 Kilometer neue Rad­wege zu bauen.

Straßenbegleitender baulicher Radweg im Verlauf einer Straße mit Radfahrenden am Horizont
© Zehetmaier, Birgit

Grundlage für den weiteren Ausbau der Rad­wege­netze an Staats- und Bundes­straßen sind die Rad­wege­ausbau­pläne. Ein besonderes Augen­merk bei der Festlegung der Projekte haben die Staat­lichen Bauämter zusammen mit den Bezirks­regierungen unter Beteiligung der Landkreise und kreis­freien Gemeinden auf Lücken­schlüsse gelegt. Um für alle Eventualitäten bei einzelnen Projekten gerüstet zu sein, beinhalten die Pläne mehr Maßnahmen­kilometer als bis 2030 an Bundes- und Staats­straßen mindestens gebaut werden sollen. So soll sicher­gestellt werden, dass trotz aller Unwäg­barkeiten im Planungs- und Genehmigungs­prozess das bayernweite Ausbau­ziel bis 2030 erreicht wird. Die Staat­lichen Bau­ämter informieren über die jeweiligen Projekte in ihren Internet­auftritten. Die Pläne sind nicht starr über die gesamte Lauf­zeit, sondern werden hinsichtlich der Erreich­barkeit der gesetzten Ziele überprüft und können bei Bedarf angepasst werden.

Der Bau kommunaler Radwege – also dort, wo die Städte und Gemeinden die gesetzliche Baulast haben – ist Aufgabe der Kommunen, der Bau von unselb­ständigen Radwegen an Kreis­straßen ist Aufgabe der Land­kreise. Hier unterstützt der Freistaat die Land­kreise, Städte und Gemeinden: Für die Radwege­infrastruktur bestehen insbesondere Förder­möglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (BayGVFG), dem Bayerischen Finanz­ausgleichs­gesetz (BayFAG), dem Sonder­programm Stadt und Land des Bundes, der Radoffensive Klimaland Bayern sowie im Rahmen der Städtebau­förderung (siehe Förderung).

Neu gebauter straßenbegleitender baulicher Radweg entlang einer Straße, zwischen Straße und Radweg sind noch Baken aufgestellt
© Zehetmaier, Birgit

Die ‚Empfehlungen für Rad­verkehrs­anlagen‘ (ERA) der Forschungs­gesell­schaft für Straßen- und Verkehrs­wesen (FGSV) enthalten den technischen Stand für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radwegen bzw. Radverkehrs­anlagen.