Radschnellverbindungen

Radschnellverbindungen (RSV) können angelegt werden, wenn ein Potential von mindestens 2.000 Fahrrad­fahrerinnen und Fahrradfahrern pro Tag besteht und die Strecke mindestens fünf Kilometer lang ist. Sie verknüpfen wichtige Start- und Zielbereiche mit hohem Nutzungspotential über größere Entfernungen. Die Qualität der RSV gehen über den Basisstandard der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) hinaus. Beispielsweise beträgt ihre Breite bei Einrichtungsführung 3 Meter und bei Zweirichtungsführung 4 Meter.  

Um zügig und zugleich sicher fahren zu können, muss die RSV eine möglichst direkte Linienführung, wenige Haltepunkte (z.B. an Kreuzungen) und Fahrbahndecken mit hoher Qualität bieten. RSV sind in der Regel getrennt von anderen Verkehrsarten zu halten. Auch der Fußverkehr soll grundsätzlich getrennt geführt werden.

In Bayern erfüllen 15 Maßnahmen mit insgesamt über 200 Kilometern Länge die Qualitätsstandards von RSV. Die Maßnahmen sind gemäß Bayerischem Radgesetz (BayRadG) im Ausbauplan Radschnellverbindungen zusammengefasst. Planung und Bau von RSV in Bayern richten sich nach der gesetzlichen Baulast. Der Freistaat Bayern kann auf Antrag von Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern Planung und Bau für Maßnahmen des Ausbauplans übernehmen. Für kommunale RSV stehen Fördermöglichkeiten des Freistaats sowie die Finanzhilfen des Bundes für die Planung und den Bau von RSV zur Verfügung (siehe Förderung).

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat für Planung, Entwurf und Betrieb die „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“, Ausgabe 2021 (H-RSV 2021) erarbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat die Informationsbroschüre "Zügig und sicher per Rad in Bayern unterwegs" mit Beispielen aus dem In- und Ausland sowie einem Überblick bayerischer Radschnellweg-Projekte veröffentlicht.

Radschnellweg
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