Förderung
Förderprogramme des Bundes
Radwege auf Fernstraßenbrücken (8. FStrÄndG)
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Der Bund unterstützt den Lückenschluss an Radwegen, indem er die Betriebswege auf Brückenbauwerken von Bundesautobahnen und von als Kraftfahrstraßen ausgewiesenen Bundesstraßen bedarfsabhängig so ausbauen lässt, dass über diese Betriebswege öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann. Die Baulastaufgabe umfasst das Brückenbauwerk einschließlich der Anschlüsse des Betriebsweges an vorhandene Radwege. Der entsprechende Gesetzesbeschluss wurde am 03. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1528) und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 01. Oktober 2020 in Kraft.
Ein Ausbaubedarf liegt vor, wenn mit dem radverkehrskonformen Ausbau der Betriebswege auf diesen Brückenbauwerken vorhandene oder verbindlich geplante Radwegeinfrastrukturen mit einem bedeutsamen Nutzerpotential verknüpft werden können. Sind noch keine Radwegeinfrastrukturen für den Anschluss an das Brückenbauwerk vorhanden oder verbindlich geplant, kann der Ausbaubedarf in einem kommunalen (Rad-) Verkehrsplan aufgezeigt werden. Der Bedarfsnachweis muss rechtzeitig vor Einleitung des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorliegen, eine Verwaltungsvereinbarung ist abzuschließen. Den Kommunen wird empfohlen, die erforderlichen Schritte frühzeitig mit dem jeweiligen Baulastträger abzustimmen. Dies sind für die Bundesstraßen die Staatlichen Bauämter und für die Bundesautobahnen die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes.
Nationaler Radverkehrsplan 3.0 - Nicht investive Maßnahmen
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert nicht investive Vorhaben im Bereich Radverkehr, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen. Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge: Fahrrad und Politik, Fahrrad und Infrastruktur, Fahrrad und Mensch sowie Fahrrad und Wirtschaft. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“. Leitziele, die durch die Förderrichtlinie erreicht werden sollen, sind unter anderem der lückenlose Radverkehr in Deutschland, das Leitbild Vision Zero, Kommunikation und Bildung für eine starke Fahrradkultur sowie Innovation und Digitalisierung. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs - Investive Maßnahmen
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Der Bund hat zudem Mittel für die Förderung innovativer investiver Projekte, die der Entwicklung des Radverkehrs dienen, bereitgestellt.
Näheres ist der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland sowie den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu entnehmen.
Auch außerhalb der Aufrufe können Interessenbekundungen beim Projektträger eingereicht werden.
Klimaschutz durch Radverkehr
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Im Rahmen des Förderaufrufes "Klimaschutz durch Radverkehr" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden.
Kommunalrichtlinie
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Zum 01. Januar 2022 ist die novellierten Kommunalrichtlinie in Kraft getreten. Mit der neuen Richtlinie unterstützt die Bundesregierung kommunale Akteur*innen dabei, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen. Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sind die Eckpunkte.
Zum 1. Januar 2022 ist die vormals vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und damit der Kommunalrichtlinie auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergegangen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet auf seiner Seite einen Förderkompass zur Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) an.
E-Lastenrad- und Mikro-Depot-Richtlinien
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Über die am 01. März 2021 in Kraft getretenen E-Lastenrad-Richtlinie und Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine klimafreundliche Logistik. Die neuen Förderrichtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) richten sich an Gewerbe-treibende aus Handel, Handwerk und Logistik. Sie bieten Privatunternehmen durch die Förderung von E-Lastenrädern und Zwischenlagern die Chance, Arbeits- und Lieferwege zu optimieren, Betriebskosten zu sparen und gleichzeitig die Innenstädte zu entlasten.
Bike+Ride-Offensive
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Mit der Bike+Ride-Offensive, einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutschen Bahn (DB), werden bundesweit viele tausend neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen gefördert. Die DB unterstützt die Kommunen bei der Realisierung der neuen Abstellanlagen und der Bund übernimmt die zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben zu in der Regel 70 Prozent. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Der Freistaat Bayern unterstützt die Bike+Ride-Offensive und fördert ergänzend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel mit dem laufenden Förderprogramm zu Fahrradabstellanlagen (s.u. auf dieser Seite).
Finanzhilfen Radschnellwege
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Zusätzliche Mittel stehen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen bereit. Der Bund stellt Finanzhilfen in Höhe von 300 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung, diese Mittel sollen um weitere 75 Mio. Euro erhöht werden. Auf Bayern entfallen davon rund 50 Mio. (62,5 Mio.) Euro, die ausschließlich den Kommunen zu Gute kommen sollen. Die Förderkriterien der Bundesförderung sind der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege zu entnehmen. Für die Aufstellung der einzureichenden Potenzial- und Nutzen-Kosten-Analyse liegen ein Leitfaden und ein Berechnungstool vor.
Für Radschnellwegprojekte können Förderanträge ohne Verwendung eines Formblatts begrenzt auf die Förderung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI gestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich die beteiligten Straßenbaulastträger im Weg einer Absichtserklärung zusammenschließen und auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie das Projekt näher beschreiben mit Darstellung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen (vgl. Art. 3 VV Radschnellwege), der voraussichtlichen Kosten (Gesamtkosten, zuwendungsfähige Kosten, Eigenanteil), der Wirtschaftlichkeit anhand der Nutzen-Kosten-Analyse und des Realisierungshorizonts (aufgeschlüsselt von Vorplanung bis Baubeginn). Für förderrechtliche Fragen stehen die Bezirksregierungen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Radnetz Deutschland
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Mit dem Förderprogramm unterstützt der Bund finanziell die qualitative Verbesserung sowie die Steigerung der Bekanntheit und Attraktivität der D-Routen, des Radwegs Deutsche Einheit sowie des Iron Curtain Trails. Insgesamt stehen für die qualitative Weiterentwicklung des Radnetzes Deutschland erneut bis zu 45 Millionen Euro Fördergelder für neue Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 bis 2028. Darüber hinaus stehen bis zu 55 Millionen Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent.
Der neue Förderaufruf ist am 03.05.2023 gestartet. Die Abwicklung des Förderprogramms läuft über das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Dort finden sich weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung. Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie nicht-investive Maßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit (RDE) und dem Iron Curtain Trail (ICT).
Auf der Website des ‚Radroutenplaner Deutschland‘ wird eine interaktive Karte des Radnetzes Deutschland angeboten. Auf bayerischem Gebiet liegen Teilbereiche des Iron Curtain Trails sowie von folgenden fünf D-Routen (vgl. Übersichtskarte):
- Route D5 (Saar – Mosel – Main)
- Route D6 (Donauroute)
- Route D8 (Rheinroute)
- Route D9 (Weser – Romantische Straße)
- Route D11 (Ostsee – Oberbayern)
Sonderprogramm "Stadt und Land"
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Der Bund stellt den Ländern durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ seit dem Jahr 2020 bis Ende des Jahres 2028 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung.
Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt durch interkommunale Maßnahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze, gefördert werden.
Details zur Abwicklung des Programms, Voraussetzungen für eine Beantragung der Finanzhilfen, Fördertatbestände, usw. können der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm "Stadt und Land" bzw. ihrem Nachtrag entnommen werden.
Weitere Informationen finden sich hier.
Die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes für den Radverkehr sind auf den Seiten des Mobilitätsforums zusammengestellt.
Eine Übersicht der Radverkehrsförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) findet sich hier.
Förderprogramme des Freistaats
Radwegebau
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Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und Radwege an Staatsstraßen in der Baulast des Freistaats werden grundsätzlich aus dem Bundes- bzw. Staatsstraßenhaushalt finanziert. Stehen für ein bestimmtes Projekt mittelfristig seitens des Bundes bzw. Freistaats keine Mittel zur Verfügung, stellt der Bau durch die Kommune mit Fördermitteln nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) eine Alternative dar.
Den kommunalen Radwegebau fördert der Freistaat mit Mitteln aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG).
Fahrradabstellanlagen
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Der Bau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen wird durch den Freistaat nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) mit 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Derzeit wird die Förderung aus Sondermitteln und aus Mitteln aus dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) auf bis zu 90 % aufgestockt.
Im Rahmen des Bayerischen Klimaschutzprogramms wird eine noch stärkere Förderung des Ausbaus von Bike- und Ride-Anlagen angestrebt. Der Freistaat Bayern möchte die Kommunen beim Bau moderner Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen mit einer attraktiven Förderung bestmöglich unterstützen und so die Verknüpfung von Fahrrad und Bahn als Alternative zum motorisierten Individualverkehr noch mehr in den Fokus rücken. Daher wurden die Höchstsätze zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten für die Förderung von B+R-Anlagen in 2023 nochmals deutlich erhöht.
Darüber hinaus stehen für die Förderung innovativer Pilotprojekte im Radverkehr wie beispielsweise vollautomatische Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und Haltestellen oder auch in zentralen innerstädtischen Lagen Sondermittel des Freistaats zur Verfügung.
Eine Übersicht über die bayerischen und Bundes-Förderprogramme bzw. -möglichkeiten zum Radverkehr findet sich in der folgenden Tabelle:
Übersicht über die bayerischen und Bundes- Förderprogramme (pdf)
Die Förderfibel des Mobilitätsforums bietet eine gute Übersicht über die verschienen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder zum Radverkehr.