Bauaufsichtliches Verfahren
Bevor Sie mit dem Bau beginnen können, brauchen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dazu prüft die untere Bauaufsichtsbehörde Ihren Bauantrag.
Bei bestimmten, nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist eine Genehmigungsfreistellung möglich. Dazu reichen Sie zwar Bauunterlagen bei der Gemeinde ein, können aber nach einem Monat mit dem Bau beginnen, wenn die Gemeinde keine Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde verlangt.
Ist Ihr Bauvorhaben hingegen verfahrensfrei, müssen Sie keine Unterlagen einreichen und brauchen auch keine Baugenehmigung. In diesen Fällen können Sie sofort mit dem Bau beginnen.
Unabhängig vom Bauantrag muss die Einhaltung bestimmter bautechnische Anforderungen durch bautechnische Nachweise belegt werden.