Gebietsbestimmungsverordnung - Bau
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB
Die Bayerische Staatsregierung hat am 6. September 2022 die Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen, die am 16. September 2022 in Kraft getreten ist. Damit hat Bayern die im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes neu eingefügte Ermächtigung des § 201a BauGB umgesetzt und durch Rechtsverordnung diejenigen Gebiete bestimmt, in denen nach Auswertung der statistischen Datengrundlage und nach Anhörung aller Städte, Märkte und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt (Begründung der Verordnung zur bauplanungsrechtlichen Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt).
In den durch Rechtsverordnung bestimmten Gebieten gelten nun Erleichterungen bei Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten im Wege einer Erweiterung des Vorkaufsrechtes und des Baugebotes für die Gemeinden. Ohne diese landesrechtliche Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt könnten die neuen Regelungen des Baugesetzbuchs nicht angewendet werden.
Die Verordnung beruht auf einer Fortschreibung des Gutachtens zur Identifizierung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern, die im Zuge der Mieterschutzverordnung erstellt wurde. Zusätzlich wurde untersucht, ob die Gebietskulisse, die als Grundlage der Mieterschutzverordnung bzw. deren Fortschreibung erstellt wurde, auch dem Anwendungszweck des Baugesetzbuches entspricht und sich die angewandte Ermittlungsmethodik auch für Zwecke des § 201a BauGB eignet (Gutachterliche Stellungnahme zur Anwendbarkeit der Ermittlung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne der bayerischen Mieterschutzverordnung für die Zwecke des § 201a BauGB in Bayern vom 29.03.2022). Zusätzlich wurde nach Beteiligung der Städte, Märkte und Gemeinden sowie der kommunalen Spitzenverbände eine gutachterliche Auswertung eingereichter Stellungnahmen vorgenommen (Gutachterliche Stellungnahme zur Anwendbarkeit der Ermittlung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne der bayerischen Mieterschutzverordnung für die Zwecke des § 201a BauGB in Bayern, hier: Stellungnahmen der Gemeinden vom 08.06.2022).
Nachfolgend können die Verordnung, deren Begründung sowie die beiden erstellten Gutachten abgerufen werden. Die Informationen zu den statistischen Rohdaten und zu dem Gutachten, welches im Zuge der Mieterschutzverordnung erstellt wurde, sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz abrufbar.