Auszug aus einem Bebauungsplan der Stadt Altötting
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Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt im Unterschied zum Bauordnungsrecht die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es legt also fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Daneben können Gemeinden städtebaulichen Satzungen erlassen.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im Innen- und im Außenbereich ist unter Allgemeines zusammengefasst. Alle Vorschriften und Rundschreiben finden Sie auf unserer Themenseite.