Fragen und Antworten zum Bauordnungsrecht, Rauchwarnmelder
Eine Auflistung häufiger Fallgestaltungen aus der Praxis soll Bürgern, Entwurfsverfassern, Nachweisberechtigten und Behörden die Klärung vergleichbarer Fallgestaltungen erleichtern und Unklarheiten bei der Auslegung der Bayerischen Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung beseitigen.
Überblick
Insbesondere treten häufig vergleichbare Fragestellungen zur Einordnung von Sonderbauten, zur Einstufung in Gebäudeklassen, zum Vorliegen der Verfahrensfreiheit, zu Abstandsflächen und zum Brandschutz (z.B. hinsichtlich Solaranlagen auf Dächern) auf.
Des Weiteren werden einzelne Probleme hinsichtlich der Erstellung des Brandschutznachweises und des Standsicherheitsnachweises, der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises und des Standsicherheitsnachweises und des Erfordernis bautechnischer Nachweise behandelt.
Häufig treten auch Fragen zur Prüfung bautechnischer Nachweise, zur Bauvorlageberechtigung, zum Kriterienkatalog und zur Genehmigungsfiktion auf.
Rauchwarnmelderpflicht
In Bayern gilt eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (umgangssprachlich Rauchmelder genannt). Häufig gestellte Fragen zur dieser Regelung werden hier beantwortet.