Bundesrat
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Bundesrat

Über den Bundesrat nehmen die Länder auf Gesetze und Verordnungen des Bundes Einfluss und bringen so ihre Interessen und Erfahrungen aus dem Vollzug der Rechtsvorschriften in die Bundespolitik ein. Alle Bundesgesetze werden vom Bundesrat mitberaten. Bestimmte Gesetze, wie z.B. Änderungen des Grundgesetzes und des Wohngeldgesetzes, brauchen sogar die Zustimmung des Bundesrates; ohne ausdrückliche Zustimmung kann das Änderungsgesetz nicht in Kraft treten.

Die Länder können nicht nur Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung stellen, sondern sie können auch eigene Gesetzesinitiativen und Verordnungsentwürfe einbringen oder mit Entschließungsanträgen z.B. ein bestimmtes Handeln der Bundesregierung fordern. Für die Initiative braucht das antragstellende Land aber die mehrheitliche Unterstützung von anderen Ländern.

Bayerische Voten im Bundesrat

Wie Bayern zu den Tagesordnungspunkten der Bundesratssitzungen jeweils abgestimmt hat, kann hier eingesehen werden.

Anzahl der Stimmen

Bei den Abstimmungen im Bundesrat richtet sich die Stimmenanzahl der einzelnen Länder nach ihrer Einwohnerzahl. Bayern hat sechs Stimmen und wird deshalb auch von sechs Mitgliedern seiner Staatsregierung im Bundesrat vertreten.

Ausschüsse

In den Ausschüssen werden die Beschlüsse des Bundesrates vorbereitet. Dazu geben die Ausschüsse Empfehlungen zu den einzelnen Vorlagen – Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung, Initiativen der Länder – ab. Jedes  Land hat im Ausschuss eine Stimme. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, im Gegensatz zum Bundesratsplenum. Die Tagesordnungen für die Ausschusssitzungen werden aber auf der Homepage des Bundesrates eingestellt.

Sitzungstermine, Tagesordnungen und allgemeine Informationen zum Verkehrsausschuss finden Sie hier.

Sitzungstermine, Tagesordnungen und allgemeine Informationen zum Wohnungsbauausschuss finden Sie hier.

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