
Bundesrat
Über den Bundesrat nehmen die Länder auf Gesetze und Verordnungen des Bundes Einfluss und bringen so ihre Interessen und Erfahrungen aus dem Vollzug der Rechtsvorschriften in die Bundespolitik ein. Alle Bundesgesetze werden vom Bundesrat mitberaten. Bestimmte Gesetze, wie z.B. Änderungen des Grundgesetzes und des Wohngeldgesetzes, brauchen sogar die Zustimmung des Bundesrates; ohne ausdrückliche Zustimmung kann das Änderungsgesetz nicht in Kraft treten.
Die Länder können nicht nur Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung stellen, sondern sie können auch eigene Gesetzesinitiativen und Verordnungsentwürfe einbringen oder mit Entschließungsanträgen z.B. ein bestimmtes Handeln der Bundesregierung fordern. Für die Initiative braucht das antragstellende Land aber die mehrheitliche Unterstützung von anderen Ländern.
Bayerische Voten im Bundesrat
Wie Bayern zu den Tagesordnungspunkten der Bundesratssitzungen jeweils abgestimmt hat, kann hier eingesehen werden.
Anzahl der Stimmen
Bei den Abstimmungen im Bundesrat richtet sich die Stimmenanzahl der einzelnen Länder nach ihrer Einwohnerzahl. Bayern hat sechs Stimmen und wird deshalb auch von sechs Mitgliedern seiner Staatsregierung im Bundesrat vertreten.
Ausschüsse
In den Ausschüssen werden die Beschlüsse des Bundesrates vorbereitet. Dazu geben die Ausschüsse Empfehlungen zu den einzelnen Vorlagen – Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung, Initiativen der Länder – ab. Jedes Land hat im Ausschuss eine Stimme. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, im Gegensatz zum Bundesratsplenum. Die Tagesordnungen für die Ausschusssitzungen werden aber auf der Homepage des Bundesrates eingestellt.
Sitzungstermine, Tagesordnungen und allgemeine Informationen zum Verkehrsausschuss finden Sie hier.
Sitzungstermine, Tagesordnungen und allgemeine Informationen zum Wohnungsbauausschuss finden Sie hier.
Aktuell
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© Canva 21.05.2025Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025: Vogelschutz bei Elektrifizierung von Schieneninfrastruktur
Am 23. Mai 2025 entscheidet der Bundesrat über eine Verwaltungsvorschrift zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur. Mehr Informationen und weitere Tagesordnungspunkte hier.
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© Canva 10.04.2025Plenarsitzung des Bundesrates am 11. April 2025: Schuldenabbau von Kommunen, Erleichterung der Grundbucheinsicht u.a. für Windenergieanlagen sowie Benennung von Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Im nächsten Plenum am 11. April 2025 befassen sich die Länder mit einem Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat. Darin ist die Möglichkeit des Bundes vorgesehen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen.
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