Bundesstraße 19 und Regionalbahn Kempten – Lindau südlich Kempten
© Staatliches Bauamt Kempten

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur kostet Geld für Erhaltung, Ausbau und Betrieb. Sie ist Voraussetzung für Mobilität der Bürger und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Bayerns.

Investitionsbedarf

Aufgrund seiner zentralen Lage ist Bayern europäische Verkehrsdrehscheibe. Im Güterverkehr wird die Verkehrsleistung bis zum Jahr 2025 sogar noch um rund 50 Prozent steigen! Die bisher eingeplanten Mittel reichen nicht aus, um den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur entsprechend voranzutreiben. Noch gravierender ist, dass bislang auch das Geld für die dringend notwendigen Erhaltungsinvestitionen gefehlt hat. Es ist deshalb wichtig, mehr Mittel in Straße und Schiene zu investieren. Nur so kann der hohe Standard unserer Verkehrsinfrastruktur gehalten und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.

Die Verkehrsministerkonferenz hat den bundesweiten Bedarf aufgezeigt:

  • Allein der Fehlbetrag für den Erhalt und Betrieb des Bestandsnetzes bei Straße, Schiene und Wasserstraße wurde auf jährlich mindestens 7,2 Milliarden Euro beziffert. Betroffen sind alle Bereiche, also auch die kommunalen Verkehrsnetze.
  • Der Gesamtbedarf beträgt für die Bundesfernstraßen rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr, für die Bundesschienenwege rund 5,9 Milliarden Euro pro Jahr. Bereit stehen dagegen 6,5 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen und 4,1 Milliarden Euro für Investitionen in die Bundesschienenwege. Nur mit einem entsprechenden Mitteleinsatz kann es gelingen, die Ziele des Bundesverkehrswegeplans zumindest annähernd zu erreichen sowie den Betrieb und den Erhalt der Straßen- und Schieneninfrastruktur des Bundes sicherzustellen.

Wir brauchen eine dauerhafte und verlässliche, auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung für alle Verkehrsträger auf allen Ebenen. Das gilt nicht nur für Erhalt und Betrieb, sondern auch für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur.

Für die Bundesverkehrswege beabsichtigt die neue Bundesregierung eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen. Der Freistaat Bayern hat bereits seit mehreren Jahren die Gelder für Erhalt und Ausbau der Staatsstraßen erhöht und plant eine weitere Erhöhung.

Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur

Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG-Bundesprogramm). Im Jahr 2020 wurden die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht und die Fördertatbestände erweitert und neue geschaffen. Somit werden größere Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Bund mitfinanziert. Möglich sind nun auch Grunderneuerungen von bestehender ÖPNV-Infrastruktur.

Das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) ist Ende des Jahres 2019 ausgelaufen. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird den Ländern als Ersatz für die wegfallenden Entflechtungsmittel ein Ausgleich durch erhöhte Umsatzsteuerbeträge gewährt. Der Freistaat setzt diese Mittel freiwillig zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Straßenbau ein.

Regionalisierungsmittel

Nach dem Regionalisierungsgesetz werden den Ländern zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs, die sogenannten Regionalisierungsmittel zugewiesen. Die Mittel wurden bereits 2016 und nochmals im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes ab dem Jahr 2020 bis 2023 erhöht.