Regelwerke für die Planung von Straßen
Das deutsche Regelwerk für Planung und Bau von Straßen wird innerhalb der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von anerkannten Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung, von Baufirmen und Ingenieurbüros sowie den Bauverwaltungen erarbeitet.
Es ist nach dem Grad der Verbindlichkeit in die Kategorien Regelwerke und Wissensdokumente gegliedert. Regelwerke sind solche Veröffentlichungen der FGSV, die
- regeln, wie Straßenbauprojekte geplant oder realisiert werden müssen beziehungsweise sollen oder
- empfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten.
Wissensdokumente zeigen den aktuellen Stand des Wissens auf und erläutern, wie ein technischer Sachverhalt behandelt werden kann.
Zentrale Regelwerke
Für die Planung von Straßen gibt es drei zentrale Regelwerke:
- Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Die Richtlinien behandeln Planungsgrundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau, Umbau und Ausbau von Straßen. Dabei eröffnen sie Ermessensspielräume, die es dem Planer ermöglichen, eine für den jeweiligen Einzelfall unter Abwägung aller Belange sinnvolle Lösung zu finden. Anzustreben ist eine sichere und leistungsfähige sowie umweltverträgliche Straße, die wirtschaftlich hergestellt und betrieben werden kann.
Eine Straße hat im Straßennetz eine bestimmte Funktion zu erfüllen. In den Richtlinien für die Autobahnen und Landstraßen werden Entwurfsklassen definiert, die entsprechende Einsatzbereiche für die einschlägigen Entwurfselemente vorgeben. Das betrifft die Linienführung in Lage und Höhe, den Querschnitt der Straße und die Art der Knotenpunkte.
In der Richtlinie für die Stadtstraßen wird auf die besonderen Nutzungsansprüche innerstädtischer Straßen abgestellt. Die sichere und verträgliche Abwicklung von Kfz-Verkehr, öffentlichem Personennahverkehr, Radfahrern und Fußgängern erfordert eine gesamtheitliche Betrachtung des Straßenraums. Die Richtlinie zeigt zwei Vorgehensweisen für den Entwurf auf. Zum einen sind "empfohlene" Lösungen für typische Entwurfssituationen enthalten, zum anderen wird ein Verfahren für den "individuellen" Straßenraumentwurf beschrieben.
Empfehlungen und Hinweise
Ergänzend zu diesen zentralen Regelwerken für den Straßenentwurf gibt es eine Vielzahl weiterer Empfehlungen und Hinweise zum Entwurf einzelner Bestandteile des Bauwerks Straße. So enthält zum Beispiel das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren detaillierte Hinweise zur Anwendung dieser Knotenpunktform außerorts und innerorts.
Als Maßnahme zu Qualitätssicherung haben die Richtlinien für ein Sicherheitsaudit von Straßen, das für alle Planungen und anlassbezogen im Bestandsnetz durchzuführen ist, besondere Bedeutung.
Einführungserlasse
Die Bayerische Straßenbauverwaltung führt die Regelwerke mit Einführungserlassen verbindlich für ihre nachgeordneten Behörden ein und gibt dabei Hinweise zur Anwendung. Für die oben genannten Richtlinien und Empfehlungen können unter Downloads die jeweiligen Einführungsschreiben nachgelesen werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Veröffentlichungen von Regelwerken sind auf der Internetseite der FGSV nachzulesen.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung hat den bisherigen Leitfaden „Kostenbewusstes Planen und Bauen“ fortgeschrieben und um Aspekte der Nachhaltigkeit und des umwelt- und ressourcenschonenden Planens und Bauens ergänzt (Umwelt- und ressourcenschonendes Planen und Bauen; Leitfaden für den bestandsnahen Straßenausbau außerorts), welche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das gemeinsame Einführungsschreiben von StMB und StMI kann unter Downloads nachgelesen werden.