Barrierefreiheit im Staatlichen Hochbau
Durch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) hat sich der Freistaat Bayern bereits 2003 selbst verpflichtet, bei Neubauten und großen Um- und Erweiterungsbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu bauen. Mit der Novellierung des BayBGG wurde dies für den Landesbau zum 1. August 2020 auf alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ausgeweitet.
Bei Neubauten wie auch bei Sanierungsmaßnahmen des Freistaats Bayern werden die Vorgaben des barrierefreien Bauens beachtet – und diese im Rahmen der technischen und baulichen Rahmenbedingungen umgesetzt. Der Anteil der barrierefreien Bauten steigt dadurch kontinuierlich.
Zusätzlich wurde zum 1. Januar 2012 für alle staatlichen Hochbaumaßnahmen das "Audit Barrierefreies Bauen" eingeführt. Es handelt sich um ein bewährtes verwaltungsinternes Qualitätssicherungsverfahren. Auf Basis der gesetzlichen Regelwerke wird die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens zusätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Darüber hinaus ist das Handlungsfeld "Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind" Teil der Initiative "Bayern barrierefrei".