Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Neben der Deutschen Bahn AG, die vollständig dem Bund gehört, gibt es in Bayern auch zahlreiche nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen. Sie erbringen Verkehrsleistungen und betreiben in geringem Umfang auch Infrastruktur. Als oberste Verkehrsbehörde ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auch für Angelegenheiten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) zuständig. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) vergibt im Auftrag des Freistaats die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in der Regel im Wettbewerb. Die Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Qualität und Preis setzen sich in den Vergabeverfahren durch. Auf diese Weise ist in Bayern das ehemalige Monopol der Deutschen Bahn einem vielfältigen Nebeneinander nationaler und internationaler Nahverkehrsanbieter gewichen.
Die Infrastruktur nichtbundeseigener Eisenbahnen im Freistaat umfasst rund 600 Kilometer öffentliche Eisenbahnstrecken, darunter auch die Zahnradbahnen auf den Wendelstein und die Zugspitze. Hinzu kommen die Eisenbahninfrastruktur in Binnenhäfen und Anlagen des kombinierten Verkehrs sowie mehrere hundert nichtöffentliche Gleisanschlüsse von Industrie- und Gewerbebetrieben.
Das Bayerische Verkehrsministerium erteilt für nichtbundeseigene Eisenbahnen die nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlichen Genehmigungen zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur und zum Befahren von Schienenwegen. Es ist auch zuständige Behörde für die gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen von Personenverkehrstarifen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Der Freistaat Bayern ist zuständig für die Eisenbahnaufsicht über nichtbundeseigenen Eisenbahnen, soweit das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) hierfür eine Zuständigkeit der Länder vorsieht. Die Aufsicht wird im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch die Regierung von Mittelfranken für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz ausgeübt. Die Regierung von Oberbayern ist Aufsichtsbehörde für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben. Die beiden Regierungen sind jeweils auch zuständig für Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG bei Vorhaben von nichtbundeseigenen Eisenbahnen.