Jubiläumsbrücke auf dem Campusgelände der Technischen Universität München in Freising - Weihenstephan
© Johannes Seyerlein

Barrierefreiheit

Das Thema Barrierefreiheit hat für das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine große Bedeutung. Dabei übernehmen wir in vielfältiger Weise Verantwortung - sei es für den Internetauftritt, beim Bauen, bei der Mobilität oder in der Fortentwicklung des Baurechts. Menschen mit Behinderung und Einschränkungen sollen selbstbestimmt leben können. Bauten und Verkehrswege sollen für alle Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Das alles sind wichtige Ziele einer Politik, für die Inklusion ein Grundprinzip ist.

Was für Menschen mit Behinderung unabdingbar ist, bedeutet auch für alle Menschen eine Erleichterung, zum Beispiel für Familien mit Kinderwagen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine stärkere gesellschaftliche Inklusion. Gleichzeitig führt der demografische Wandel zu einem höheren Anteil älterer Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen vor allem im sensorischen und motorischen Bereich. Die Bayerische Staatsbauverwaltung verfolgt daher beim barrierefreien Bauen einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne von 'Gestalten für alle'. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an der Verwirklichung eines barrierefreien Bayern arbeitet.

Bayern barrierefrei

Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung 'Bayern - die Zukunft' im November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten. Zur Umsetzung dieses Ziels wurden in einem ersten Schritt drei Handlungsfelder priorisiert und im Juli 2014 vom Ministerrat beschlossenen. Sie umfassen die Bereiche Mobilität (ÖPNV und Bahnhöfe), Bildung (Kinderbetreuung und Schulen) sowie staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind. 2017 kamen drei weitere Handlungsfelder hinzu: Information und Kommunikation, Fortbildung der Beschäftigten im staatlichen Bereich, sowie Gesundheit. 

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Mobilität

Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr nutzt der Freistaat Bayern seinen Einfluss, damit die von den Bahnunternehmen eingesetzten Fahrzeuge möglichst barrierefrei ausgestattet sind. Außerdem fördern wir die Anschaffung von barrierefreien Linienbussen mit jährlich rund 30 Millionen Euro. Auch beim barrierefreien Ausbau der Bahnstationen engagiert sich Bayern weit über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.

Bei der Realisierung von Bundes- und Staatsstraßen werden seit Jahren die Zielsetzungen der Barrierefreiheit planerisch und baulich berücksichtigt. Straßenübergänge, Bushaltestellen und Ampeln werden möglichst so gestaltet, dass sie leichter durch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Umrüstungen im Bestand sollen künftig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschleunigt werden. Die sichere Querung von Fahrbahnen und ein weiterführendes Leitsystem durch taktile Bodenelemente sind zentrale Bestandteile der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für eine möglichst selbstbestimmte Mobilität.

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Städtebau und Städtebauförderung

Große Teile des öffentlichen Raums - zum Beispiel Straßen, Wege und Plätze - befinden sich in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Mithilfe der Städtebauförderung unterstützt der Freistaat die barrierefreie Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren sowie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und des öffentlichen Raums.

2014 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Rahmen des Programms 'Bayern barrierefrei' das Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde' gestartet. Sechzehn Teilnehmergemeinden aus ganz Bayern haben bis Anfang 2015 kommunale Aktionspläne erarbeitet. Die Erkenntnisse der Modellphase werden allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Denn es ist es eine wichtige Zielvorgabe der Städtebauförderung, dass unserer Städte, Märkte und Gemeinden für alle Menschen nutzbar sind.

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Wohnen

Neben der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum kommt der Barrierefreiheit in Wohngebäuden - also im direkten persönlichen Umfeld jedes Einzelnen - eine besondere Bedeutung zu. Der barrierefreie Wohnungsbau nimmt eine Schlüsselrolle ein damit Senioren so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und im vertrauten Quartier leben können. Aber auch Familien mit kleinen Kindern profitieren von barrierefrei zugänglichen und nutzbaren Wohnungen. Generell und unabhängig von Alter oder körperlichen Beeinträchtigungen bedeutet Barrierefreiheit eine Verbesserung der Wohnqualität.

Im Experimentellen Wohnungsbau haben diese Aspekte seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert, so dass viele Pilotprojekte über die gesetzlichen und förderrechtlichen Anforderungen hinaus barrierefrei ausgestaltet sind. Die realisierten Maßnahmen zeigen, dass bei guter Planung barrierefreie Wohnungsgrundrisse keine nennenswerten Mehrkosten auslösen. Im geförderten Neubau von Mietwohnungen entstehen in Bayern bereits seit dem Jahr 2008 ausschließlich barrierefreie Wohnungen. Auch für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand gibt es staatliche Unterstützung. Im Bayerischen Modernisierungsprogramm werden unter anderem auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Mietwohnungen mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.

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Staatlicher Hochbau

Zum Aufgabenbereich des Staatlichen Hochbaus gehören viele öffentlich zugängliche Gebäude, die allen Menschen, unabhängig von Alter und möglichen körperlichen Einschränkungen zur Verfügung stehen sollen. Zu diesen Gebäuden gehören kulturelle Bauten wie Museen, Hochschulen, Theater, Kirchen sowie staatliche Behörden. Barrierefreies Bauen bedeutet dabei mehr als 'rollstuhlgerecht' zu bauen. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit sind ganz unterschiedliche Arten von Behinderungen und Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Barrierefreie Gebäude sind nicht zuletzt auch nachhaltige Gebäude.

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Baurecht und Technik

In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) regelt Artikel 48 die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit. Um diese Vorschrift zu konkretisieren, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die einschlägigen Planungsnormen zum barrierefreien Bauen DIN 18040 Teile 1 und 2 als Technische Baubestimmungen eingeführt. Sie sind seit dem 1. Juli 2013 als bauordnungsrechtliche Anforderungen für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen und für barrierefreie Wohnungen verbindlich. Über die Anwendung der Planungsgrundlagen in der Praxis informieren die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer veröffentlichten Leitfäden 'Barrierefreies Bauen' für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte.

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