Förderung von Wohnraum für Studierende
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Bedarfs und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden
- der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Studierende,
- der Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung,
- der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- nachhaltiger Bedarf am Hochschulort
- verkehrsgünstige Lage
- höchstzulässige Leerraummiete bis zu 260 Euro monatlich pro Wohnplatz, in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf bis zu 280 Euro pro Wohnplatz
- neben der Leerraummiete darf ein Möblierungszuschlag von höchstens 16 Euro je Wohnplatz monatlich erhoben werden
- Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung nur bedürftigen Studierenden staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen überlassen werden. Bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze können an Auszubildende vermietet werden.
- Angemessene Größen und Kosten
- nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital
Wie wird gefördert?
- Leistungsfreies Baudarlehen
- Bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz bei 25-jähriger Belegungsbindung
- Bis zu 75.000 Euro pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung
- Für bedarfsgerechte Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2R kann die Zuwendung um bis zu 20.000 Euro pro Wohnplatz erhöht werden.
- zusätzlich
- 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten und Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand
- Bis zu 3.750 Euro für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen
- Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Architektenwettbewerbe
- Höhe der Gesamtzuwendung
- bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme
- bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme
So geht’s weiter
Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung an referat-31@stmb.bayern.de.