Kennzeichenrecht

Jedes Kraftfahrzeug braucht ein Kfz-Kennzeichen. In Deutschland werden damit gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger gekennzeichnet. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung wird damit nachgewiesen, dass ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist. Das Nummernschild wird von den örtlich zuständigen Zulassungsstellen ausgegeben.

Gestaltung der Kfz-Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen bestehen aus zwei Teilen:

  • Mit dem Unterscheidungszeichen (bis zu drei Buchstaben) wird der Verwaltungsbezirk definiert, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. In Bayern sind dies die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden.
  • Die Erkennungsnummer besteht aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. 

Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer werden die Prüfplakette und das Siegel der Zulassungsbehörde angebracht.

Kennzeichentypen

Derzeit werden zum Beispiel folgende Kennzeichentypen unterschieden:

  • Saisonkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
  • Rote Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Versicherungskennzeichen

Wunschkennzeichen

Da ein Kfz-Kennzeichen für viele Autofahrer auch ein Stück eigene Identität ist, kann man sich bei den Zulassungsstellen ein Wunschkennzeichen reservieren. Dies ist zumeist online gegen Gebühr möglich.