Straße und Verkehr - Rechtliche Grundlagen
Das Straßen- und Wegerecht regelt die Rechtsverhältnisse an den Straßen, Wegen und Plätzen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Um den Unterschied zum Straßenverkehrsrecht herauszustellen, wird zum Teil auch vom Straßenbaurecht gesprochen. Den gesetzlichen Rahmen bilden hierbei das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).
Das Straßenverkehrsrecht regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Den gesetzlichen Rahmen bildet hierbei das Straßenverkehrsgesetz, die Einzelheiten sind in verschiedenen Verordnungen geregelt, zum Beispiel die Verkehrsregeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Führerscheinrecht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die oberste Straßenverkehrsbehörde im Freistaat.
Zulassung von Fahrzeugen
Die Zulassung von Fahrzeugen regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wesentliche Ziele sind Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Neben der Genehmigung von Straßenfahrzeugen sind darin Bau- und Betriebsvorschriften geregelt. Auch im laufenden Betrieb wird überprüft, ob Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen; dies passiert beim sogenannten "TÜV". Mit dem Kfz-Kennzeichen wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.
Sozial- und Umweltvorschriften
Darüber hinaus gibt es Themenbereiche mit Berührungspunkten zum Straßenverkehrsrecht, für die andere Staatsministerien zuständig sind. Das gilt für
- Sozialvorschriften im Straßenverkehr, für die das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig ist.
- Umweltvorschriften im Straßenverkehr fallen in die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.