Straßenrecht
Das Bundesfernstraßengesetz befasst sich mit den Rechtsverhältnissen an Bundesstraßen und Bundesautobahnen, für alle anderen Straßen ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz maßgeblich. Folgende Themen werden näher erläutert:
- Planfeststellungsverfahren
Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen die Regierung (Planfeststellungsbehörde) über die Zulässigkeit geplanter Straßenbauvorhaben (Bau neuer beziehungsweise Änderung bestehender Straßen) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentlichen Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entscheidet.
- Sondernutzung an Straßen
Wer öffentliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für seine eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
- Sondernutzung an Straßen von Kommunen und Ortsdurchfahrten
- Sondernutzung an Staats- und Bundesstraßen außerhalb einer Ortschaft
- Straßenbeleuchtung
Nach Artikel 51 Absatz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.
- Straßenbenennung und Hausnummerierung
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Sie gewährleisten – neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste – den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
- Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.
- Winterdienst
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter den Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
- PV-Anlagen an Straßen
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, gelten für PV-Anlagen an einigen Straßen vereinfachte Verfahren.
- Windenergieanlagen an Straßen
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, gelten für Windenergie-Anlagen an einigen Straßen vereinfachte Verfahren.