Elektrobetriebszug 440 auf der Strecke Würzburg - Nürnberg auf der Mainbrücke in Kitzingen
© Bahnland Bayern - BEG

Schienenpersonennahverkehr

Der Freistaat Bayern ist seit der Regionalisierung 1996 als Aufgabenträger für die Planung, Finanzierung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs verantwortlich. Die Bayerische Staatsregierung hat diese Gestaltungsmöglichkeiten genutzt: Seit der Regionalisierung hat sie die angebotenen Zugleistungen um etwa die Hälfte ausgeweitet. Ein bedeutender Schritt nach vorn war die Einführung des landesweiten Bayern-Takts: Die Nahverkehrszüge fahren fast überall im Freistaat mindestens einmal pro Stunde. In den Knotenbahnhöfen gibt es kurze Umsteigezeiten. Diese attraktive Alternative zum Individualverkehr nutzen immer mehr Menschen in Bayern. Die Fahrgastzahlen in den Regionalzügen und der S-Bahn Nürnberg sind seit der Regionalisierung 1996 um 74 Prozent gestiegen. Der Bayern-Takt ist zum Markenzeichen für ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene geworden.

Bayerische Eisenbahngesellschaft

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft wurde 1995 im Zuge der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs gegründet. Damals wurde die Aufgaben- und Finanzverantwortung vom Bund auf die Länder übertragen. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die Bayerische Eisenbahngesellschaft den gesamten Schienenpersonennahverkehr für Bayern.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft engagiert sich für ein hohes Qualitätsniveau. Sie wertet regelmäßig Qualitätsberichte von Verkehrsunternehmen aus, überprüft die Einhaltung der von ihr vorgegebenen Qualitätsstandards und achtet auf eine gleichbleibend gute Leistungsqualität. Dabei setzt die BEG auch auf ein finanzielles Anreizsystem, um die Verkehrsunternehmen zu größtmöglichem Engagement unter anderem für die Servicequalität und die Pünktlichkeit zu motivieren.

Reaktivierung von Schienenstrecken im Schienenpersonennahverkehr

​Die Staatsregierung prüft Reaktivierungen stillgelegter Eisenbahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), sofern die Reaktivierung sinnvoll und möglich ist. Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen wurden vier Reaktivierungskriterien geschaffen. Bevor der Freistaat einen Reaktivierungsprozess startet, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

Voraussetzung für den Beginn des Reaktivierungsprozesses ist das Vorliegen positiver, schriftlicher Gremienbeschlüsse zugunsten einer Reaktivierung der Strecke durch die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Für eine sinnvolle Reaktivierung ist darzulegen, dass die Anpassung des ÖPNV-Konzepts an einen SPNV-Betrieb einen verkehrlichen Gesamtnutzen für die Region zu erzielen vermag. Dies ist häufig innerhalb einer Region keineswegs unstrittig, da Veränderungen des Nahverkehrskonzepts durch Anpassungsmaßnahmen des allgemeinen ÖPNV oft erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Verkehre und daher für erhebliche Teile der Bevölkerung auch nachteilige Folgen haben können. Deshalb besteht die Staatsregierung auf der Herstellung eines regionalen Konsenses, belegt durch oben genannte Gremienbeschlüsse der betroffenen ÖPNV-Aufgabenträger, die die Reaktivierungskriterien vorbehaltlos anerkennen und die notwendige Anpassung des Nahverkehrskonzepts im Falle einer Reaktivierung verbindlich zusichern.

Die Reaktivierungskriterien des Freistaats lauten: 

1. Eine Prognose, die vom Freistaat Bayern anerkannt wird, ergibt, dass eine Nachfrage von mehr als 1.000 Reisenden pro Werktag zu erwarten ist (1.000 Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke).

2. Die Infrastruktur wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht.

3. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist bereit, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben und berechnet hierfür Infrastrukturkosten, die das Niveau vergleichbarer Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht übersteigen.

4. Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich vertraglich verpflichten, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen.

Wenn sämtliche Rahmenbedingungen erfüllt sind, prüft der Freistaat, ob er ein Verkehrsunternehmen mit der Durchführung des Verkehrs beauftragt.

Folgende Strecken wurden seit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs im Jahr 1996 in Bayern reaktiviert:

-   Altenstadt – Neustadt (Waldnaab)

-   Hörpolding – Traunreut

-   Senden – Weißenhorn

-   Selb-Plößberg – Aš