Sonder-Bauministerkonferenz in Berlin am 26. Juni 2024
Auf einer Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) in Berlin haben sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder über aktuelle Themen ausgetauscht. Die Schwerpunkte bildeten die Themen Wohngeld und wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Krise im Neubau.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und Vorsitzender der BMK: „Die Bauministerkonferenz war sehr produktiv und erfolgreich. Vor allem beim komplizierten Wohngeldrecht ist es wichtig, dass wir schnell echte Verbesserungen sehen! Die Länder hatten bereits mit einem BMK-Beschluss vom 22./23. September 2022 Vereinfachungen beim Wohngeld gefordert. Über ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldreform herrscht in vielen Wohngeldbehörden aber noch immer ein großer Antragsstau mit langen Bearbeitungszeiten. Haushalte mit geringem Einkommen müssen teilweise mehrere Wochen oder Monate auf die Auszahlung des Wohngelds warten. Der Bund hat zwar begonnen, einzelne Maßnahmen zu prüfen, eine umfassende Vereinfachung können wir aber nicht erkennen. Deshalb haben wir den Bund nochmals aufgefordert, auf der BMK am 26. und 27. September in Passau einen konkreten Zeitplan für eine Reform vorzulegen.“
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Die Länder haben schon viele Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Die Bandbreite der Länderinitiativen umfasst finanzielle Anstrengungen, wie die Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung genauso wie rechtliche Initiativen, etwa zu den Bauordnungen. Sie beinhalten Verfahrens- und Prozesserleichterungen und die Einführung einer rein digitalen Baugenehmigung. Doch noch immer hemmen hohe Baukosten den bezahlbaren Wohnungsneubau und notwendige energetische Sanierungen. Treibende Kostenfaktoren sind unter anderem zu hohe technische Standards; dazu kommen deutliche Optimierungspotentiale bei der Planung und beim Management von Bauvorhaben. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis zur kommenden Bauministerkonferenz in Passau im September weitere Abstimmungen für ein gemeinsames Vorgehen zu den vielversprechenden Länderinitiativen vereinbaren werden. Nur durch mehr Neubau nehmen wir den Druck von den Mieten.“
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Bundes-Wohngeld-Novelle zum 1. Januar 2023 traf Kommunen und Länder mit voller Wucht. Mit einem großen Kraftakt mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstellen die Umsetzung der bundesgesetzlichen Wohngeldreform innerhalb kürzester Zeit stemmen. Und bis heute gilt: Nur mit dem engagierten Einsatz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gelungen, die Antragswelle zu stemmen. Die Wohngeldreform führt feststellbar zudem zu erheblichen Mehrkosten in den Länderhaushalten, die bereits angesichts der bestehenden hohen Belastungen schwer zu verkraften sind. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung auf, einen höheren Anteil als 50 Prozent an dem Wohngeld zu übernehmen. Die vollständige Übernahme der Kosten für das Wohngeld durch den Bund wäre aus Sicht dieser Länder nur gerecht und ist daher anzustreben. Als Beispiel: Betrug der Anteil Nordrhein-Westfalens 2022 noch rund 218 Millionen Euro, hatte das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 rund 543 Millionen Euro und damit rund 325 Millionen Euro mehr zu schultern.“
Entlastung der Wohngeldbehörden
Die Länder sind sich einig, dass nach der erfolgreichen Einführung von WohngeldPlus nun die Entlastung der Wohngeldbehörden im Mittelpunkt stehen muss und im Wohngeldrecht Vereinfachungen nötig sind, damit Wohngeld vor allem weiterhin schnell bewilligt werden kann. Bund und Länder haben sich bereits auf den Weg gemacht, die Reformerfordernisse anzugehen. Gemeinsames Ziel ist die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.
Länderinitiativen zur Förderung des Wohnungsbaus
Außerdem tauschten sich die Länder über ihre Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus. Die Länder haben schon viele Maßnahmen ergriffen, um den Wohnungsbau anzukurbeln, der Bauwirtschaft eine verlässliche Perspektive zu geben, Finanzierungen für Bauvorhaben zu sichern und auch Menschen mit mittlerem Einkommen dabei zu unterstützen, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden oder sich selbst ein Eigenheim leisten zu können. Die Landesmittel wurden aufgestockt, Förderkonditionen verbessert und Erleichterungen in den Landesbauordnungen verankert. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen, damit ausreichend Wohnraum und verstärkt bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Ein zentrales gemeinsames Ziel ist daher die Senkung der Wohnungsbaukosten unter anderem durch einen Abbau der hohen Pflichtstandards. Die Bauministerkonferenz fordert den Bund daher auf, die zivilrechtlichen Voraussetzungen für den „Gebäudetyp E“ zügig bereitzustellen. Zudem sind verbesserte und vereinfachte Rahmenbedingungen sowie verlässliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme des Bundes notwendig. Dazu gehört insbesondere eine dauerhafte Mittelausstattung in der sozialen Wohnraumförderung. Die Sonder-BMK macht deutlich, dass diese rechtzeitig für 2025 und 2026 mit den Ländern abgestimmt werden soll.
Außerdem ist es aus Sicht der Länder unerlässlich, die bereits 2023 angekündigte umfassende Novellierung des Baugesetzbuches zu vollenden. Länder und Kommunen benötigen vor allem eine Entfristung der Maßnahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sowie praxisgerechte Verbesserungen in der Bauleitplanung.
Unbürokratische Umsetzung von EU-Richtlinien zum Klimaschutz
Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie ist den Ländern wichtig, dass keine überhöhten Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden gestellt werden. „Der Bund muss berücksichtigen, dass sich die Situation im Bausektor aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschärft hat. Die Richtlinien müssen deshalb unbürokratisch umgesetzt werden, um keinen weiteren Hemmschuh beim Wohnungsbau zu schaffen. Die Sonder-BMK fordert, dass die Länder hier frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden“, so BMK-Vorsitzender Bernreiter.
Auch bei einer sozialen Wohnraumförderung durch die EU möchten die Länder frühzeitig eingebunden werden. Sie begrüßen zwar, wenn die EU den sozialen Wohnungsbau durch Erleichterungen im Beihilferecht oder durch verstärkte Förderung zum Beispiel der europäischen Investitionsbank unterstützt. Da bei diesem Thema die Länder federführend zuständig sind, ist ihnen aber gleichzeitig wichtig, dass keine Förderkonkurrenzen entstehen und das jeweilige föderale Förderregime beachtet wird.