Eingeführte Technische Baubestimmungen
Die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die darin aufgenommenen Regeln sind für die Planung, Bemessung und Konstruktion sicherer baulicher Anlagen unerlässlich. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Rechts- und Anwendungssicherheit von Bauprodukten und Bauarten.
Bis September 2018 bestanden die Technischen Baubestimmungen aus den Bauregellisten A und B, der Liste C sowie der Liste der Technischen Baubestimmungen. Im Zusammenhang mit einer Novelle der BayBO wurden sie fortgeschrieben und mit Bekanntmachung vom 20. September 2018 erstmals als Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe Oktober 2018 – zusammengefasst veröffentlicht. Seitdem erfolgt eine regelmäßige Aktualisierung.
Die BayTB haben ihre Rechtsgrundlage im Art. 81a Abs. 1 BayBO. Sie beruhen auf der vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlichten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die unter Vermeidung von Doppelregelungen an die bayerische Rechtslage angepasst werden. Im Dokument mit dem Zusatz „mit Kenntlichmachung Anpassungen“ sind die Anpassungen in den BayTB farblich markiert.