Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (z. B. Stellplatz-, Ortsgestaltungs- oder Einfriedungssatzungen gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen. Vorschriften und Rundschreiben sowie technische und sonstige Bestimmungen sind auf den entsprechenden Themenseiten für Sie zusammengefasst.
Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung und an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Das Bauordnungsrecht regelt, welches Verfahren anzuwenden ist, die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten, die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden und welche Sanktionen zur Anwendung kommen können, wenn ein Bauvorhaben planabweichend oder unter Missachtung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeführt wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Allgemeines.
Sämtliche Formulare vom Bauantrag bis zur Beseitigungsanzeige erhalten Sie unter Bauantragsformulare. Unter Fragen und Antworten haben wir häufige Fallgestaltungen aus der Praxis zusammengefasst, beispielsweise zur Standsicherheit oder zum Brandschutz.