Barrierefreiheit in Baurecht und Technik
In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind die Weichen zum barrierefreien Bauen gestellt: Seit 1974 sind dort Vorschriften für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen verankert, insbesondere für Schulen, Bibliotheken, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser oder Warenhäuer. Unabhängig davon, ob es sich um Bauten der öffentlichen Hand oder um Anlagen und Einrichtungen Privater handelt, müssen die Gebäude, soweit sie der Öffentlichkeit gewidmet sind, barrierefrei erreichbar und zweckentsprechend benutzbar sein.
Seit 1982 enthält die BayBO Anforderungen an die Wohn- und Arbeitsbereiche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, alte Menschen oder Personen mit Kleinkindern, wie Behindertenwerkstätten, Altenheime oder Mutter-Kind-Heime. Im Jahr 2003 sind die Anforderungen an das barrierefreie Bauen weiter ausgeweitet worden. Sie gelten seither auch für einen Teil von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und für kleinere öffentlich zugängliche Anlagen, wie zum Beispiel Arztpraxen als Einrichtungen des Gesundheitswesens oder Verkaufsstätten aller Art. Heute sind diese gesetzlichen Regelungen sowie notwendige Ausnahmeregelungen zum barrierefreien Bauen in Artikel 48 BayBO zusammengefasst.
Rechtliche Umsetzung der Standards des barrierefreien Bauens
Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu konkretisieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Detailanforderungen in Rechtsverordnungen wie der Versammlungsstättenverordnung erlassen und die technischen Regeln DIN 18040-1 'Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude' und DIN 18040-2 'Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen' als Technische Baubestimmungen eingeführt. Weitere Informationen zum Bauordnungsrecht sowie Erläuterungen zur Anwendung der DIN 18040-1 und DIN 18040-2 als Technische Baubestimmungen finden Sie hier.
Die Einführung neuer technischer Regeln setzt voraus, dass alle am Bau Beteiligten darüber gut informiert sind. Die von der Bayerischen Architektenkammer erstellten Leitfäden 'Barrierefreies Bauen' bieten Hilfestellung im Umgang mit dem Regelwerk in der Praxis. Die Leitfäden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte können Sie im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bestellen: 'Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude' und 'Teil 2 Barrierefreie Wohnungen'.