Fluggäste am Flughafen München
© Flughafen München GmbH (FMG)

Fluggastrechte

Fluggäste wollen transparente Preise und vor allem sicher und pünktlich an das Flugziel gebracht werden. Das ist auch das Anliegen der Luftverkehrsgesellschaften, die zufriedene Kunden wollen. Die Rechte der Verbraucher im Luftverkehr wurden auf europäischer Ebene definiert.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste etwa bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen. Im Rahmen seiner Aufgaben nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Anzeigen von vermeintlichen Verstößen entgegen und kann nachgewiesene Verstöße auch ordnungsrechtlich verfolgen. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt jedoch nicht. Etwaige Ansprüche sind durch den Fluggast eigenständig durchzusetzen.

Umfassende Informationen zu Fluggastrechten bietet neben dem Luftfahrt-Bundesamt auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.