CE-Zeichen

Marktüberwachung im Bauproduktenbereich

Gegenstand der Marktüberwachung sind Bauprodukte, die nach harmonisierten Europäischen Normen (hEN) und Europäischen Technischen Zulassungen (ETA) hergestellt und in den Verkehr gebracht werden.

Ziegel
© Land Rheinland-Pfalz

Diese Bauprodukte müssen vom Hersteller mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, entweder auf dem Produkt selbst oder, wenn das nicht möglich ist, auf den Begleitpapieren. Andere Bauprodukte dürfen keine CE-Kennzeichnung erhalten. Die CE-Kennzeichnung beinhaltet neben der Produktbeschreibung auch Angaben zu den maßgebenden wesentlichen Eigenschaften des Produkts, wie sie in der jeweiligen hEN oder ETA festgelegt sind.

Die Marktüberwachungsbehörden sorgen für einen freien und fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und für Produktsicherheit für den Verwender von Bauprodukten. Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte in Bayern sind die Landesbaudirektion Bayern (Marktüberwachungsbehörde) und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (obere Marktüberwachungsbehörde) sowie das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).

Bautechnische Schutzziele

Herrmann spricht auf einem Kongress
© Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Die bautechnischen Schutzziele ergeben sich primär aus der sogenannten Generalklausel beziehungsweise den Schutzzielen des Artikel 3 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), wonach Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Die am Bau Beteiligten haben diese bautechnischen Schutzziele (insbesondere Standsicherheit und Wärme-, Schall- und Brandschutz) zu erfüllen. Die Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen erfolgt nach den einschlägigen bautechnischen Regeln unter Anwendung normgerechter Bauarten mit normkonformen Bauprodukten. Wo erforderlich, werden in Ergänzung dazu nach dem Vier-Augen-Prinzip, Überwachungen oder Prüfungen vorgenommen.

Stahlhohlprofile
© Land Rheinland-Pfalz

Bauprodukte, die innerhalb der EU frei gehandelt werden können, müssen so beschaffen sein, dass aus ihnen Bauwerke errichtet werden können, die den Grundanforderungen an Bauwerke
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
genügen. Dazu trägt die Marktüberwachung bei. Gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten nehmen die Marktüberwachungsbehörden in angemessenem Umfang geeignete Überprüfung der Merkmale von Produkten vor, indem sie die Unterlagen überprüfen und gegebenenfalls anhand angemessener Stichproben physische Überprüfungen und Laborprüfungen durchführen. Um den wesentlichen, an ein Bauwerk zu stellenden Anforderungen zu genügen, müssen die eingebauten Bauprodukte ihre Funktion im Bauwerk, zum Beispiel hinsichtlich der Standsicherheit oder des Brandschutzes, dauerhaft über die gesamte Lebensdauer einer baulichen Anlage erfüllen. Voraussetzung hierfür sind ordnungsgemäß hergestellte und in Verkehr gebrachte Bauprodukte, die die Anforderungen der zugrunde liegenden hEN oder ETA erfüllen.

Holz
© Land Rheinland-Pfalz

Wir setzen im Rahmen der Marktüberwachung auf Kooperation mit den Wirtschaftsakteuren, also den Herstellern, Importeuren und Händlern. Falls erforderlich, können die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, die Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Marktüberwachung erforderlich sind. Falls nötig und gerechtfertigt, dürfen die Räumlichkeiten von Wirtschaftsakteuren betreten und die erforderlichen Produktmuster entnommen werden. Eine Beschränkung des freien Warenverkehrs durch die Marktüberwachung ist möglich, wenn CE-kennzeichnungspflichtige Bauprodukte nicht den Anforderungen entsprechen.

Selbstverständlich wahren wir bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben Vertraulichkeit, um Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten zu schützen.