i-Kfz - Kfz online zulassen, abmelden oder umschreiben
Zum 1. September 2023 ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung, i-Kfz, gestartet.
Fahrzeuge können nun in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Auch E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen können online beantragt werden. Digital zugelassene Fahrzeuge können sofort und ohne Zeitverzug in Betrieb genommen werden. Nach einer digital erfolgten Zulassung müssen lediglich die Kennzeichenschilder am Fahrzeug angebracht sein, der abgerufene Zulassungsbescheid mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt sein.
Das Fahrzeug darf innerhalb von Deutschland bis zu zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die richtige Plakette und andere erforderliche Unterlagen kommen per Post und müssen an das Auto angebracht werden.
Erstmals können außerdem juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften Fahrzeuge auf sich zulassen.
Im Rahmen des Projekts „Kfz-Bayern-online“ hat der Freistaat Bayern den bayerischen Kommunen eine einheitliche Softwarelösung zur Verfügung gestellt.
Die Zugänge zu den einzelnen Online-Zulassungsbehörden können im Bayernportal abgerufen werden.
Nachdem zunächst nahezu alle bayerischen Kommunen diesen Service anbieten konnten, mussten aufgrund verschärfter Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Bedrohungslage durch Cyberangriffe bei einigen Zulassungsbehörden die Online-Zulassungen wieder deaktiviert werden.
Aktuell betroffen sind davon:
- LRA Erding
- Stadt Erlangen
- LRA Weilheim-Schongau
Genaue Informationen zu den Funktionalitäten und Fallzahlen der einzelnen Zulassungsbehörden erhalten Sie auf dem Dashboard des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden bemühen sich, den Service möglichst zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der betroffenen Zulassungsbehörde.