Rohbau der Filmhochschule in München.
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Prüfämter und Prüfingenieure

Prüfingenieure und Prüfämter werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für den Fachbereich Standsicherheit anerkannt. Die Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfämter, ihre Anerkennung sowie ihre Vergütung sind in der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) festgelegt.

Prüfingenieure für Standsicherheit

Ingenieur mit Plan und Rechner
© istockphoto.com/kk5hy

Prüfingenieure sind besonders qualifizierte Tragwerksplaner, die bei entsprechender Eignung für die Fachrichtungen Massiv-, Metall- oder Holzbau anerkannt werden können und der Fachaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unterstehen. Bei Sonderbauten (Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung - BayBO), also baulichen Anlagen die aufgrund ihrer Größe oder Nutzung ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, nehmen sie im Auftrag der Bauaufsichtsbehörden hoheitliche Prüfaufgaben auf Grund der Bayerischen Bauordnung wahr. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit ist personenbezogen. Nur anerkannte Prüfingenieure dürfen diese Bezeichnung führen und die Tätigkeit eines Prüfingenieurs für Standsicherheit ausüben.

Wir veröffentlichen eine Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit. Vergleichbare Anerkennungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch bei uns.

provisorisch gesicherte Stahlbetonstützen Erweiterungsbau Bayerischer Landtag
© Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Rolf Poss

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit sind in der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen geregelt. Gegenüber dem beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingerichteten Prüfungsausschuss sind die für eine Anerkennung als Prüfingenieur erforderlichen Fachkenntnisse - unter anderem im Rahmen einer mündlichen Prüfung - nachzuweisen.

Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei uns.

Prüfämter für Standsicherheit

Prüfämter für Standsicherheit sind vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anerkannte Behörden, welche die gleichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben im Bereich der Standsicherheit wie die Prüfingenieure wahrnehmen.

Eine Liste der anerkannten Prüfämter für Standsicherheit wird von uns veröffentlicht.

Aufgaben der Prüfingenieure und Prüfämter für Standsicherheit

Bewehrungsabnahme 
Erweiterungsbau Bayerischer Landtag
© Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

Bei Sonderbauten mit statisch-konstruktiv schwierigen Verhältnissen prüfen die Prüfingenieure und Prüfämter im Auftrag der Bauaufsichtsbehörden die Standsicherheitsnachweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Im weiteren Ablauf überwachen sie die Bauausführung auf Übereinstimmung mit dem geprüften Standsicherheitsnachweis.

Bei statisch-konstruktiv schwierigen baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, werden die Standsicherheitsnachweise von Prüfsachverständigen für Standsicherheit geprüft. Diese werden von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anerkannt, welche auch eine Liste der in Bayern anerkannten Prüfsachverständigen für Standsicherheit führt und veröffentlicht.

Daneben ist den Prüfämtern die sogenannte Typenprüfung vorbehalten: Wenn bauliche Anlagen oder Teile davon wiederholt in ähnlicher Weise ausgeführt werden sollen, müssten die Standsicherheitsnachweise jedes Mal erneut geprüft werden. Es ist in solchen Fällen jedoch möglich, die bautechnischen Nachweise einmal durch ein hierfür anerkanntes Prüfamt allgemein prüfen zu lassen und diese dann während einer bestimmten Geltungsdauer wiederholt zu verwenden.