Bayern barrierefrei
Ministerpräsident Seehofer hat in seiner Regierungserklärung im November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern im öffentlichen Raum und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu gestalten. Zur Umsetzung dieses Ziels haben alle Ressorts der Bayerischen Staatsregierung unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ein Grundkonzept 'Bayern barrierefrei' erarbeitet. Aus diesem Grundkonzept wurden drei Handlungsfelder priorisiert und im Juli 2014 vom Ministerrat beschlossen. Sie umfassen die Bereiche Mobilität (ÖPNV und Bahnhöfe), Bildung (Kinderbetreuung und Schulen) sowie staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind. 2017 kamen drei weitere Handlungsfelder hinzu: Information und Kommunikation, Fortbildung der Beschäftigten im staatlichen Bereich, sowie Gesundheit. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bringt sich in den Handlungsfeldern Mobilität sowie öffentlich zugängliche Staatsgebäude ein. Außerdem hat es das Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde' gestartet.
Handlungsfeld 'Mobilität'
Elementare Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist Mobilität. Dies gilt insbesondere für die Teilhabe am Arbeitsleben, letztlich aber für jeden Lebensbereich. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen möchten ihre Wege möglichst ohne fremde Hilfe bewältigen können. Daher muss die komplette Wegekette auf ihre Bedürfnisse hin ausgerichtet werden. Die demografisch bedingte Zunahme von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Alter erhöht die Bedeutung des Themas barrierefreie Mobilität. So hat eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) im Jahr 2018 ergeben, dass die Anzahl mobilitätseingeschränkter Reisender auf deutschen Flughäfen überproportional zu den Gesamtreisenden gestiegen ist. Ursache hierfür ist der demographische Wandel. Es zeigte sich aber auch, dass die mobilitätseingeschränkten Reisenden mit den Serviceleistungen der Flughäfen sehr zufrieden sind.
Der Freistaat unternimmt große Anstrengungen, um auch bei den anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ein so hohes Niveau wie an den Flughäfen zu erreichen. Aufgrund einer 2004 mit der DB AG geschlossenen Rahmenvereinbarung und weiterer Einzelvereinbarungen wendet der Freistaat für den barrierefreien Ausbau von 14 Bahnhöfen im Zeitraum von 2004 bis voraussichtlich 2018 rund 37 Millionen Euro auf. Zudem wurde bereits im Jahr 2001 das sogenannte 102-Millionen-Euro-Programm für die S-Bahn München aufgestellt. In dessen Rahmen konnten bis 2014 bisher 39 Stationen weitgehend barrierefrei umgebaut werden. Zwei weitere sollen folgen. Zur Fortführung wurde ein neues Ausbauprogramm 'Bayern-Paket 2013-2018' aufgelegt. Mit einem Mitteleinsatz von rund 60 Millionen Euro unterstützt der Freistaat dabei die DB AG, 13 S-Bahnstationen und 13 Regionalbahnhöfe in Bayern barrierefrei auszubauen und finanziert Planungen für fünf weitere Stationen. Die Planungen für 11 S-Bahn-Stationen und einen Regionalbahnhof sind bereits angelaufen oder beauftragt.
Für die Förderung von Linienbussen im ÖPNV stehen jährlich 30 Millionen Euro bereit. Damit kann die Neubeschaffung von mehr als 400 Linienbussen gefördert werden. Zuwendungsfähig sind dabei ausschließlich Omnibusse, die mit Rampe (Niederflurbus) oder Hublift (Hochflurbus) versehen und mit geeigneten optischen und akustischen Informationseinrichtungen ausgestattet sind.
Handlungsfeld 'Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind'
Im Zuge von 'Bayern barrierefrei' soll die Barrierefreiheit im Bereich der öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäude vorangebracht werden. Die Staatsbauverwaltung hat hierfür zunächst eine gezielte Bestandserfassung zur barrierefreien Zugänglichkeit der in Frage kommenden staatlichen Gebäude initiiert. Die nutzenden Ressorts haben mitgeteilt, welche Gebäude öffentlich zugänglich sind und Publikumsverkehr haben und inwieweit bei den relevanten Gebäuden Verbesserungsbedarf hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit besteht.
Auf Basis dieser Aufstellung haben die Staatlichen Bauämter für die Defizite, die mit baulichen Maßnahmen beseitigt werden können, eine Grobkostenschätzung vorgenommen. Dabei wurde der Fokus auf die barrierefreie Zugänglichkeit und das Vorhandensein von barrierefreien Sanitärräumen und Stellplätzen gelegt. Von insgesamt circa 5.500 staatlichen Gebäuden wurden etwa die Hälfte als öffentlich zugänglich bewertet. Nach Angaben der Ressorts wiesen von diesen Gebäuden mit Publikumsverkehr rund 70 % Defizite bei der barrierefreien Zugänglichkeit beziehungsweise bei der Verfügbarkeit von barrierefreien Sanitärräumen auf.
Auf Grundlage dieser Bestandsermittlung haben die nutzenden Ressorts die Möglichkeit, entsprechend der bereitgestellten Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen. Eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen konnte zwischenzeitlich bereits durch die Staatlichen Bauämter umgesetzt werden, weitere sind in Planung oder Umsetzung. Im Zuge von 'Bayern barrierefrei' wurden im Freistaat Bayern für die Verbesserung der Barrierefreiheit des Liegenschaftsbestands zusätzliche Mittel in den Staatshaushalt eingestellt.
Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde'
Der öffentliche Raum befindet sich überwiegend in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Um eine möglichst große Breitenwirkung von 'Bayern barrierefrei' zu erreichen, will der Freistaat den bayerischen Kommunen Hilfestellungen zur barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums und des ÖPNV geben.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat daher im Juli 2014 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Modellphase mit 16 Städten und Gemeinden aus ganz Bayern gestartet. Die Kommunen haben bis Anfang 2015 kommunale Aktionspläne erarbeitet. Die Modellphase wurde mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Begleitforschung ausgewertet. Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Modellphase wurden in einem Leitfaden und einem Werkbericht für allen bayerischen Städte und Gemeinden zusammengefasst. Weitere Informationen zum Modellvorhaben 'Die barrierefreie Gemeinde'.
Mit Unterstützung der Städtebauförderung werden viele Maßnahmen, welche im Rahmen des Modellvorhabens ermittelt wurden, sukzessiv umgesetzt. Sie wirken beispielgebend für andere Kommunen.