Öffentlicher Verkehr auf der Straße

Der öffentliche Personenverkehr hat das Ziel, den Menschen ein leistungsfähiges Mobilitätsangebot zur Verfügung zu stellen und damit eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr anzubieten. In einem Flächenland wie Bayern kommt gerade im ländlichen Raum dem Busverkehr, neben dem Schienenpersonenverkehr, eine herausragende Bedeutung zu.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)

Öffentlicher Verkehr auf Schiene und Straße
© Münchner Verkehrsverbund (MVV)

Der öffentliche Personennahverkehr mit Bus, Straßenbahn und U-Bahn stellt eine kommunale Aufgabe dar. Landkreise, kreisfreie Städte und Verkehrsunternehmen arbeiten in Bayern zusammen, um der Bevölkerung in allen Landesteilen einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt als gesetzlich bestimmten Aufgabenträgern die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV. Die Verkehrserbringung ist Aufgabe von privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen.

Angesichts des demografischen Wandels gewinnt die Ergänzung bestehender „klassischer“ Buslinienverkehre um flexible und bedarfsorientierte (on-demand) Bedienformen, wie Rufbusse oder Anruf-Sammeltaxi-Systeme, an Bedeutung, um sowohl zeitlich als auch räumlich eine Grundversorgung auch in den ländlichen Räumen des Freistaats herzustellen.

Ausgleichsleistungen der kommunalen Aufgabenträger für Verkehrsleistungen der Verkehrsunternehmen, die nicht eigenwirtschaftlich finanziert werden, werden von den Aufgabenträgern für ihren Zuständigkeitsbereich in einem Gesamtbericht nach Artikel 7 Abs.1 VO (EG) 1370/2007 veröffentlicht.

Auch Taxis sind ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Deshalb haben sie eine Reihe gesetzlicher Pflichten, aber auch das Recht, sich auf behördlich genehmigten Taxiplätzen für Kunden bereitzuhalten.

Der Freistaat unterstützt die Kommunen

Der Freistaat beteiligt sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung des Verkehrsangebotes des allgemeinen ÖPNV. Zur Unterstützung der Aufgabenträger gewährt er diesen Zuweisungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von mehr als 94 Millionen Euro pro Jahr.

Mit Blick auf eine moderne und barrierefreie Busflotte der bayerischen Unternehmen fördert der Freistaat im Rahmen der Busförderung die Neuanschaffung von Omnibussen im Linienverkehr des ÖPNV mit rund 30 Prozent der Anschaffungskosten und einem Volumen von grundsätzlich 30 Millionen Euro pro Jahr. Umweltfreundliche Antriebstechnologien und Barrierefreiheit werden dabei besonders gefördert.

Als Baustein des Aktionsplans Demografischer Wandel der Bayerischen Staatsregierung stellt das Verkehrsministerium Mittel für die Einrichtung nachfrageorientierter Angebotsformen des ÖPNV, die nach Anmeldung des Fahrtwunsches fahren (on-demand), und ehrenamtlicher Bürgerbusprojekte zur Verfügung, um zukünftig allen Bürgerinnen und Bürgern einen attraktiven Anschluss an den ÖPNV zu ermöglichen. 

Neben der finanziellen Unterstützung steht der Freistaat mit den sieben Bezirksregierungen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen als Ansprechpartner vor Ort mit Rat und Hilfestellung zur Verfügung.

Eine ausführliche Darstellung der Förderung des allgemeinen ÖPNV mit weiterführenden Informationen finden Sie hier.

Fernbusverkehre

Zum 1. Januar 2013 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung nationaler Fernbuslinien geschaffen. In diesem immer noch rasch wachsenden Markt bieten Verkehrsunternehmen deutschlandweite Städteverbindungen an. Weitere Informationen zum Thema Straße finden Sie auf unseren Themenseiten Straße und Verkehr.