Aus dem Bundesrat - 20.09.2019
München, 20. September 2019. Bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause befasst sich der Bundesrat heute mit insgesamt 92 Vorlagen, darunter auch Initiativen der Bayerischen Staatsregierung.
Förderung für Gebäudemodernisierung
Bayern fordert schon seit Jahren eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Mit einem neuen Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern hierfür ein Konzept zu erarbeiten. Insbesondere die Eigenheimbesitzer sollen unterstützt werden, denn sie können die Kosten für die energetische Modernisierung bislang nicht geltend machen. Außerdem möchte Bayern, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen solcher Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden, die im Zuge des Gebäudeerwerbs oder im Rahmen von Generalsanierungen erfolgen. Nach der Vorstellung der Initiative im Bundesrat am 20. September (TOP 84) werden Ende September die Ausschüsse des Bundesrates darüber beraten. Sobald dort Empfehlungen beschlossen worden sind, befasst sich das Plenum des Bundesrates mit dem Entschließungsantrag.
Ladestation für Mieter
Ein gemeinsamer Gesetzesantrag von Bayern und Baden-Württemberg betrifft die Förderung der Elektromobilität durch Änderungen im Mietrecht. Danach soll unter anderem jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Die Erlaubnis soll der Vermieter nur in Ausnahmefällen verweigern können. Auch mit diesem Gesetzesantrag werden sich nach der Vorstellung im Bundesrat (TOP 8) Ende September die Ausschüsse befassen.
Keine Strafen für soziale Vermieter
Bayern will nicht, dass Vermieter dafür bestraft werden, dass sie preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Zu einem der Gesetzentwürfe aus den Steuergesetzpaketen der Bundesregierung haben wir deshalb Ergänzungen beantragt. Ziel des Antrags ist, dass die sogenannte Entgeltlichkeitsgrenze von 66 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt wird. Damit hätten die Vermieter einen erweiterten Spielraum, teilweise auf Mieterhöhungen zu verzichten, ohne dass deshalb Werbungskosten nur noch anteilig abgezogen werden können. Es darf nicht sein, dass Vermieter gezwungen werden, regelmäßig den Mietzins anzupassen, nur weil sie sonst negative steuerliche Konsequenzen fürchten müssten.