Verkehrsthemen im Bundesrat am 14. Februar

München, 10. Februar 2020 (stmb). Der Schienenverkehr spielt eine wichtige Rolle auf der ersten Sitzung des  Bundesrates in diesem Jahr: Die Länder beraten am Freitag, 14. Februar u.a. über die Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

Neues aus dem Bundesrat
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Damit wird der Bund den Ländern in den nächsten Jahren mehr finanzielle Mittel für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen, also für Investitionen in Fahrzeuge, Infrastruktur und Bestellung von Verkehrsleistungen. 

Mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden ebenfalls Bundesmittel aufgestockt, z.B. für den Aus- und Neubau von Straßenbahnen und U-Bahnen, von Bahnhöfen und Haltestellen oder für die Elektrifizierung von Schienenstrecken. 

Ein weiteres Gesetz schafft die verfahrensmäßigen Grundlagen dafür, dass für 14 festgelegte Verkehrsprojekte mit einzelnen Maßnahmengesetzen Baurecht geschaffen werden kann. Zu den Projekten, für die dann noch jeweils eigene Gesetze das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, gehören in Bayern der Ausbau der Eisenbahnstrecken von München über Mühldorf nach Freilassing sowie von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling und die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg.

Zur StVO-Novelle des Bundes haben die Fachausschüsse umfangreiche Empfehlungen abgegeben. Sie reichen von einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen über Mindestabstände, die Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen, über die Freigabe von Busspuren für Pkws mit mindestens drei Personen, über Fahrradzonen und Radschnellwege bis hin zu Grünpfeilen ausschließlich für Radler. Spannend wird sein, welche der 71 Empfehlungen die Stimmenmehrheit der Länder erhalten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates unter dem Link https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/985-pk.html. Am Freitag können Sie dort auch die Sitzung live mitverfolgen und die Ergebnisse nachlesen.