Änderungen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung im zivilen Luftverkehr
München, 11. März 2020 (stmb). Verlängerung der Mietpreisbremse, Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke zu Hasspostings und der europäische Grüne Deal der neuen EU-Kommission – das sind nur einige der Themen, mit denen sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. März befassen wird.
Unseren Zuständigkeitsbereich betreffen Änderungen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung im zivilen Luftverkehr. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Informationsaustausch zwischen den staatlichen Stellen, um das Sicherheitsniveau im Luftverkehr anzuheben. Noch sicherer und noch schneller sollen Piloten, Kontrolleure im Sicherheitsbereich und andere Personen mit Zugang zu Einrichtungen und Abläufen an Flughäfen überprüft werden. Durch das neue Luftsicherheitsregister, durch den Zugang zu weiteren Registern und einem besseren Datenaustausch z.B. mit der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt können die Verfahren umfassender und zügiger erfolgen.
Nähere Informationen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzung am 13. März finden Sie auf der Homepage des Bundesrates unter dem Link https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/986/986-node.html. Am Freitag können Sie dort auch die Sitzung live mitverfolgen und die Ergebnisse nachlesen.