Bundesrat: Erhöhungen beim Wohngeld
Ab 1. Januar 2021 werden Wohngeldempfänger gezielt bei den Heizkosten entlastet. Zu diesem Zeitpunkt tritt die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme in Kraft, mit der der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden soll. Dadurch werden die Preise für Heizöl und Erdgas schrittweise steigen.
Um für einkommensschwächere Bürger soziale Härten durch die CO2-Bepreisung zu vermeiden, werden die Mehrkosten durch einen Zuschlag beim Wohngeld ausgeglichen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und nach ihrem Einkommen.
Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren, z.B. für den Neu- und Ausbau von Straße und Schiene, sehen Einsichtnahmen in Unterlagen oder Erörterungstermine mit Bürgern vor. Wenn wegen der Corona-Pandemie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten, wenn Rathäuser für den Publikumsverkehr geschlossen wurden und größere Zusammenkünfte nicht erlaubt sind, können diese Verfahrensschritte nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem neuen Planungssicherstellungsgesetz werden deshalb Alternativen für solche Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Daneben ist aber auch dafür zu sorgen, dass Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, Kenntnis nehmen können, z.B. durch Bekanntmachung in einer örtlichen Tageszeitung. Notwendige Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen können auch durch Online-Konsultationen, Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt werden.
Über weitere Tagesordnungspunkte des Bundesrates in seiner Sitzung am 15.05.2020 können Sie sich hier informieren.