Mieterschutz und Regeln für die Heizkostenabrechnung auf der Tagesordnung
München, 2. November 2021 (stmb). In seiner Sitzung am 5. November wird sich der Bundesrat mit einem Gesetzesantrag von Hamburg und Bremen befassen, mit dem der Mieterschutz bei der Vermietung von möblierten Wohnungen und bei Kurzzeitverträgen gestärkt werden soll.
Behandelt werden auch Änderungen der Heizkostenverordnung, mit denen europäische Vorgaben zur Energieeffizienz umgesetzt werden. Danach dürfen Gebäudeeigentümer z.B. nur Zähler neu installieren, die fernablesbar sind. Bereits vorhandene Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden. Die Heizkostenabrechnung muss häufiger erstellt werden und zusätzliche Informationen enthalten, z.B. einen Vergleich des aktuellen Verbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums.
Die gesamte Tagesordnung der Bundesratssitzung am 5. November finden Sie hier.