Sitzung des Bundesrates am 7. Oktober 2022: Energierecht, Heizkostenzuschuss sowie Luftverkehrsabkommen mit Hongkong
Berlin, 7. Oktober 2022. Der Bundestag hat am 30. September 2022 weitere Maßnahmen beschlossen, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Nun befasst sich am 7. Oktober der Bundesrat mit dieser Materie.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Energiesicherungsgesetz und in anderen energiewirtschaftlichen Vorschriften sollen in der aktuellen Energie- und Gaskrise die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas sichern. Im Wesentlichen sollen diese Ziele zum einen durch eine Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden beiden Wintern und zum anderen durch den Ausbau erneuerbarer Energien und LNG-Anlagen (Flüssigerdgas-Anlagen) erreicht werden. So sind u.a. auch verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land vorgesehen.
Darüber hinaus stehen Änderungen im Heizkostenzuschussgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für Beziehende von Wohngeld, für mit Ausbildungsförderung (BAföG) oder mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) Geförderte und für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld einen zweiten Heizkostenzuschuss einzuführen. Der Bedarf für eine weitere Unterstützung dieser Personengruppen wird aufgrund der nach dem ersten Heizkostenzuschuss weiter stark angestiegenen Energiepreise und in Erwartung zunehmender finanzieller Belastungen der Haushalte gesehen. In diesem Zusammenhang wird auch durch Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch klargestellt, dass vorgezogene Neuverhandlungen von Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern über die Pflegevergütungsvereinbarungen zur Refinanzierung bei „erheblicher Änderung der Energieaufwendungen“ möglich sind.
Außerdem geht es im Bundesrat um ein Luftverkehrsabkommen mit Hongkong. Nach allgemeinen internationalen Gepflogenheiten wird der internationale Fluglinienverkehr grundsätzlich in zweiseitigen Luftverkehrsabkommen geregelt. Um ein derartiges Abkommen handelt es sich bei dem am 5. Mai 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 8. August 2019 wurde das Abkommen in der Weise geändert, dass die Terminologie hinsichtlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong an die aktuelle Entwicklung angepasst wurde. Zudem wurden die Bestimmungen für die Erteilung, die Aussetzung, die Einschränkung und den Widerruf von Betriebsgenehmigungen zur Durchführung des internationalen Fluglinienverkehrs mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang gebracht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt werden.
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