Sitzung des Bundesrates am 25. November 2022: Wohngeld, Bürgergeld, Aufteilung der Kohlendioxidkosten auf Mieter und Vermieter sowie Lkw-Maut
Am 25. November stimmt der Bundesrat über das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz ab. Das Gesetz verfolgt das Ziel, angesichts steigender Wohnkosten, drastisch steigender Energiekosten sowie des starken Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten die dadurch bedingten Mehrbelastungen der Wohngeldempfänger abzufedern.
Durch das Bürgergeld-Gesetz sollen sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. U.a. soll die Berechnung der Regelbedarfe neu gestaltet und eine Karenzzeit für nicht erhebliches Vermögen sowie Wohnen in unangemessener Wohnung eingeführt werden. Außerdem sind höhere Freibeträge als bislang geplant. Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen, über dessen Einigungsvorschlag der Bundesrat am 25. November 2022 abstimmt.
Außerdem befasst sich der Bundesrat mit einem Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter- und Mieterseite ab dem neuen Jahr. Bisher trägt die Mieterseite die Kosten für die CO2-Abgabe, die seit 2021 für das Heizen mit Öl oder Erdgas anfallen, allein. Der Bundestag hat nun ein Stufenmodell zur Aufteilung beschlossen.
Schließlich berät der Bundesrat über das Bundesfernstraßenmautgesetz. Dieses Gesetz dient der Anpassung der Mautsätze bei der Lkw-Maut an das neue Wegekostengutachten. Durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten werden die jeweils geltenden Mautsätze ermittelt. Die aktuelle Kalkulationsperiode endet am 31. Dezember 2022. In der Vergangenheit wurden Wegekostengutachten für die Zeiträume 2003 bis 2007, 2008 bis 2012, 2013 bis 2017 sowie 2018 bis 2022 erstellt. Das neue Wegekostengutachten deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.
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