Hochwasser in Bayern
Von Starkregen und heftigen Gewittern waren Ende Mai und Anfang Juni letztlich alle bayerischen Regierungsbezirke betroffen, jedoch unterschiedlich stark. Der Einsatzschwerpunkt lag im südlichen Landkreis Rottal-Inn. Innenminister Joachim Herrmann hat sich von der professionellen und hochengagierten Arbeit der vielen Einsatzkräfte und Helfer beeindruckt gezeigt. Zum Teil waren auch Kräfte aus Österreich zu Hilfe geeilt. "Sehr eindrucksvoll ist auch die großartige Hilfsbereitschaft in der bayerischen Bevölkerung", betonte der Innenminister.
Staatliche Hilfen
Für die Geschädigten des Jahrtausendhochwassers im Landkreis Rottal-Inn hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr entsprechend dem Beschluss des Kabinetts vom 14. Juni 2016 zwei Zuschussprogramme aufgelegt:
- ein Zuschussprogramm für Wohngebäude und Hausrat und
- ein Zuschussprogramm für öffentliche Infrastruktureinrichtungen der Gemeinden.
Förderfähig aus diesen Programmen ist die Beseitigung von Schäden, die zwischen 30. Mai 2016 und 1. Juni 2016 verursacht worden sind. In den von einem 100-jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten steht zur Förderung der Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden das Darlehensprogramm 'Hochwasser 2016' der BayernLabo zur Verfügung.
Zuschussprogramm für Wohngebäude und Hausrat
Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Erhaltene Soforthilfen sind auf die Förderung anzurechnen.
Bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung anerkannt werden, soweit sie nach dem Hochwasserereignis (Stichtag: 30. Mai 2016) beauftragt wurden und sparsam und zweckmäßig ausgeführt werden. Die Schäden sollten vor der Beseitigung dokumentiert werden.
Die Bekanntmachung der Förderbedingungen finden Sie hier. Den Zuschussantrag können Sie hier herunterladen (DOC, 140,3 KB). Die Anträge auf Förderung sind beim Landratsamt Rottal-Inn zu stellen.
Finanzhilfen für Gemeinden
In den betroffen Gemeinden müssen zerstörte Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Parkflächen und Grünanlagen so schnell wie möglich wieder in Ordnung gebracht werden. Auch durch das Hochwasser beschädigte Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime gilt es, zügig zu sanieren. Innenminister Joachim Herrmann hat bekannt gegeben, dass Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderanträge können ab sofort von den Kommunen beim zuständigen Sachgebiet Städtebau der Regierung von Niederbayern eingereicht werden. Auch bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung anerkannt werden.
Weitere Informationen können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.
Darlehensprogramm 'Hochwasser 2016' der BayernLabo
Für die Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in den von einem 100-jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten können Darlehen bis zu 50.000 Euro je beschädigter Wohnung mit einem Zinssatz von 0 Prozent auf 10 Jahre Laufzeit und einem Tilgungssatz von jährlich 4 Prozent gewährt werden. Das Darlehen kann zusätzlich zu den staatlichen Hilfen des Hochwasserzuschussprogramms im Landkreis Rottal-Inn in Anspruch genommen werden. Berücksichtigt werden alle Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden - sei es am Eigenheim, einer Eigentumswohnung oder an vermietetem Wohnraum.
Beantragt werden können die Darlehen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Eine Übersicht der räumlichen und zeitlichen Gebietskulisse sowie der zuständigen Bewilligungsstelle können Sie hier (PDF, 20,4 KB) herunterladen. Die BayernLabo gewährleistet eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Darlehensprogramms, um Betroffene in ihrer Notsituation zügig zu unterstützen. Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben. Die Bekanntmachung der Förderbedingungen finden Sie hier. Den Zuschussantrag können Sie hier (DOC, 153,1 KB) herunterladen.
Sofortgeld
Bereits in seiner Sitzung vom 7. Juni 2016 hatte das Kabinett die Grundzüge der Hilfen festgelegt und insbesondere schnelle und unbürokratische Hilfsgelder auf den Weg gebracht, unter anderem das Sofortgeld von 1.500 Euro für Private und von 5.000 Euro für Unternehmen und Landwirte, dazu eine Soforthilfe von 5.000 Euro für Haushalt/Hausrat und 10.000 Euro für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden.
Über 8.000 Helfer im Einsatz
Aufgrund des Hochwassers erfolgten In mehreren Orten Evakuierungsmaßnahmen, da Straßen und Ortschaften überflutet waren. Etwa 800 eingeschlossene Personen mussten per Wasserrettung oder mit Hubschrauber evakuiert werden. Auch zahlreiche Tiere wurden von Helfern in Sicherheit gebracht.
Allein in Niederbayern waren insgesamt mehr als 8.000 Helfer im Kampf gegen die Fluten im Einsatz, davon rund 5.250 von den Freiwilligen Feuerwehren und etwa 900 der freiwilligen Hilfsorganisationen. Die Bayerische Polizei setzte zur Bewältigung der Hochwasserlage mehr als 1.000 Beamte ein. Hinzu kamen circa 70 Bundespolizeibeamte. Die Bundeswehr beteiligte sich mit 100 Pioniersoldaten an der Aufräumarbeit. Auch 850 Helferinnen und Helfer vom Technischen Hilfswerk waren dabei.
Bei der Katastrophe im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau, die vor allem das Gebiet der Gemeinde Polling betraf, kamen insgesamt circa 900 Einsatzkräfte aus dem Landkreis Weilheim-Schongau und benachbarter Landkreise zum Einsatz, davon 670 Feuerwehreinsatzkräfte, 70 Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen und 160 Kräfte des THW. Die Polizeiinspektionen Weilheim und Schongau unterstützten beim Einsatz. Herrmann: "Es ist absolut vorbildlich, wie hier zusammengearbeitet wurde. Besonders den ehrenamtlichen Helfern spreche ich meinen großen Respekt und meine besondere Anerkennung aus."
Zentrales Spendenkonto
Damit den Geschädigten schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, hat das Sozialministerium für Hochwassergeschädigte in Bayern bereits ein zentrales Spendenkonto "Hochwasserhilfe Bayern" bei der Bayerischen Landesbank eingerichtet (Pressemitteilung vom 3. Juni 2016). Die Kontodaten lauten:
IBAN: DE80 7005 0000 0000 0820 00
BIC: BYLADEMMXXX
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Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie Informationen zur aktuellen Wetterlage, einen Niederschlagsradar und weitere Informationen für Bürger und Betroffene.