Bundesrat beschließt Corona-Maßnahmenpaket
Durch die Beschlüsse des Bundesrates auf seiner Sondersitzung am 27. März 2020 konnten große Teile des Corona-Maßnahmenpakets schon einen Tag später, am 28. März in Kraft treten. Zu den Gesetzen gehören das Sozialschutz-Paket, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Bürger, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer abfedern soll.
Mieter und Kleinstunternehmen, die wegen der Ausbreitung des Corona Virus ihre Miete nicht mehr zahlen können, werden durch zeitlich begrenzte Einschränkungen der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen geschützt. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs werden befristet bis Ende des Jahres baurechtliche Ausnahmen zugelassen, damit kurzfristig Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Versorgung von Corona-Patienten errichtet werden können oder bei anderen Anlagen die Nutzung geändert werden kann. Bei bundesweiten Epidemien kann der Bund nun auch Anordnungen treffen, die beispielsweise den grenzüberschreitenden Personenverkehr beschränken oder Maßnahmen festlegen, um die Identität und den Gesundheitszustand von Einreisenden festzustellen.
Weitere Beschlüsse des Bundesrates vom 27. März können Sie hier nachlesen.