Häufig gestellte Fragen zum Sonderprogramm Schwimmbadförderung
FAQ
Welche neuen Förderkonditionen werden eingeführt?
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Der Förderrahmen liegt künftig bei bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten.
Für finanzschwache Kommunen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 90% angehoben.
Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wurde für 2024 auf 8.264.000 Euro brutto pro Maßnahme angehoben. Auf diesen Betrag wird der Fördersatz angewendet.
Ebenso wurde der Höchstbetrag je m² Wasserfläche zum Jahr 2024 auf 16.530 Euro brutto erhöht.
Ist die Antragstellung zu den neuen Konditionen bereits möglich?
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Die Antragstellung ist durchgängig möglich. Eine Bewilligung erfolgt zu den neuen Förderkonditionen.
Wann erhalten die Antragsteller Auskunft zu den neuen Förderkonditionen?
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Die zuständigen Bewilligungsstellen an den Regierungen wurden über die Novellierung informiert und beraten zu allen Anträgen auf Basis der neuen Förderkonditionen.
Wird der Fördergegenstand erweitert?
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Weiterhin werden nur Becken gefördert, in denen Schwimmunterricht stattfinden kann, sowie der Anteil der diesem Badebetrieb zugeordneten Neben- und Technikbereiche und Anpassungen an die Barrierefreiheit.
Werden die technischen Fördervoraussetzungen fortgeschrieben?
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Die technischen Anforderungen wie z. B. Wassertiefe der Becken ändern sich nicht.
Werden zukünftig auch Neubauten gefördert?
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Zweck der Förderung ist der Erhalt der kommunalen Infrastruktur. Der Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen ist im Rahmen des Bestands gesichert. Neubauten können in diesem Programm auch künftig nicht gefördert werden.
Mit welchem Programm werden Neubauten von Freibädern gefördert?
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Neubauten können über das Programm EFRE Bayern 2021-2027 gefördert werden. Ansprechpartner in diesem Programm ist das StMWi.
Mit welchem Programm werden Hallenbäder gefördert?
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Hallenbäder werden über die Schwimmbadförderung nach Art. 10 BayFAG (kommunaler Hochbau) gefördert.
Ansprechpartner sind die Sachgebiete 12 der Regierungen.
Können für ein Bauvorhaben mehrere Förderungen kombiniert werden?
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Soweit ein Bauvorhaben im Einzelfall auch aus einem sonstigen Programm gefördert wird, ist eine Maßnahmen- und Kostentrennung erforderlich. Die Einzelmaßnahmen des Bauvorhabens können so in verschiedenen Programmen gefördert werden (Bundesprogramm, RÖFE). Die Maßnahmentrennung erfolgt im Einvernehmen mit allen beteiligten Fördergebern.
Können Betriebskosten gefördert werden?
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Die Förderung im Sonderprogramm Schwimmbadförderung bezieht sich ausschließlich auf Investitionskosten im Rahmen der Sanierung.
Durch die wirtschaftliche Planung (z. B. durch Beckenverkleinerung) und den Einbau effizienterer Betriebsanlagen ist in Folge einer Sanierungsmaßnahme von stark reduzierten Betriebskosten auszugehen.
Können laufende Maßnahmen noch von den neuen Förderkonditionen profitieren?
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Nach geltendem Haushaltsrecht dürfen Zuwendungen zur Projektförderungen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Wer ist Ansprechpartner für die Kommunen?
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Die Sachgebiete 35 – Wohnungswesen an den Regierungen beraten zur Antragstellung.