Entscheidung zum Flächenfraß - Aigner: Bekenntnis zur kommunalen Planungshoheit wird bestätigt
München, 17. Juli 2018 (stmb): Das Volksbegehren gegen Flächenfraß „Betonflut eindämmen“ ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 17. Juli 2018 entschieden. Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner: „Die heutige Entscheidung ist eine eindeutige Bestätigung unseres Bekenntnisses zur kommunalen Planungshoheit. Es wäre ein falsches Zeichen, unsere Kommunen zu bevormunden.
Natürlich müssen wir verantwortungsvoll mit unseren Flächen umgehen. Wir wollen das aber nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen für Kommunen schaffen. Deshalb unterstützen wir die Gemeinden, die bei ihrer Stadt- und Ortsentwicklung auf die Stärkung des Ortskerns statt auf Entwicklungen auf der grünen Wiese setzen. Hier gibt es beispielsweise Fördermittel von uns aus unserer Initiative „Innen statt Außen“. Auch unterstützen wir den Geschosswohnungsbau, wir müssen mehr in die Höhe bauen – je mehr Wohnungen auf einem Baugrund entstehen, desto weniger wird zersiedelt. Aber ich spreche mich klar gegen Verbote aus. Wo fängt man an? Allein in Bayern haben wir bis Ende 2019 rund 2000 Hektar Radlwege und zwar nur an Bundes- und Staatsstraßen. Da sind die Radlwege an Kreis- und Gemeindestraßen noch nicht mal dabei. Auch jeder Sportplatz zählt zur Siedlungsfläche. Sollen wir einer Gemeinde vorschreiben, dass sie keinen Radlweg mehr bauen kann, weil sie bereits zu viele Wohnungen gebaut hat und so doch einen wichtigen Teil beigetragen hat, den Immobilienmarkt zu entlasten? Das ist absurd – und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof so erkannt worden.“