Aus dem Bundesrat - Wohngelderhöhung zum 01.01.2020
München, 8. November 2019 (stmb). Wohngeld für mehr Menschen und mit höheren Beträgen: Mit seiner heutigen Zustimmung zu dem Gesetz sorgt der Bundesrat dafür, dass die Wohngeldreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Die Bayerische Staatsregierung hatte bereits letztes Jahr im September einen Antrag im Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für ein stärkeres Wohngeld vorzulegen. Eine Anregung Bayerns, die im Gesetz aufgegriffen wird, ist die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um Haushalte in Landkreisen und Städten mit besonders hohem Mietenniveau wie München gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Eine ebenfalls wichtige Forderung von Staatsminister Dr. Hans Reichhart, die jetzt umgesetzt wird, ist die Dynamisierung: Ab 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst.
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Auf der Tagesordnung des Bundesrates standen weitere wichtige Vorlagen wie z.B. das Klimapaket der Bundesregierung, die Grundsteuerreform, die bayerische Initiative für ein bundesweites Verbot von Plastiktüten und die Reduzierung von Einwegverpackungen und vieles mehr. Zur vollständigen Tagesordnung geht es hier.