Weniger Stauhindernisse auf Autobahnen, mehr Radwege auf Brücken, mehr Geld im Topf für den ÖPNV auf der Schiene
München, 5. Juni 2020 (stmb). Wer hat sich nicht schon über einen Stau auf der Autobahn geärgert, weil für Maschinen und Fahrzeuge, mit denen eine Brücke überprüft oder repariert wird, ein Fahrstreifen gesperrt wurde? Abhilfe schafft jetzt eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, mit der sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung befasst hat.
Danach können Betriebswege auf Brücken von Autobahnen und Kraftfahrstraßen so breit angelegt werden, dass der Geräteeinsatz von diesen Wegen aus erfolgen kann. Und auch Radverkehr darf dann über diese Betriebswege auf den Brückenbauwerken abgewickelt werden. So können z.B. Radwege, die auf beiden Seiten eines Flusses verlaufen, über den Weg auf der Brücke miteinander verbunden werden. Mit der Gesetzesänderung wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Förderung des Radverkehrs geleistet.
Der Bundesrat hat auch einem Gesetz zugestimmt, das für mehr Geld im Topf für den ÖPNV auf der Schiene sorgt. Anfang dieses Jahres haben die Länder per Gesetz im Rahmen des Klimapakets des Bundes zwar mehr Regionalisierungsmittel für Investitionen in Infrastruktur und Bestellungen von Verkehrsleistungen erhalten; sie hätten aber auch dementsprechend mehr Trassen- und Stationsentgelte zahlen müssen, die mittelbar an den Bund zurückfließen. Diese Kopplung wird jetzt wieder rückgängig gemacht. Damit können die Länder die ganzen Zusatzmittel für ein verbessertes Verkehrsangebot nutzen.
Welche weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.06.2020 behandelt hat, können Sie hier https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/990/tagesordnung-990.html erfahren.