Sitzung des Bundesrates am 16. September 2022
Berlin, 16. September 2022. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom April 2021 wurden im Personenbeförderungsgesetz zwei neue Verkehrsformen, der Linienbedarfsverkehr und der Gebündelte Bedarfsverkehr, eingeführt. Außerdem können nun Genehmigungen, einstweilige Erlaubnisse und Bescheinigungen nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch erteilt und mitgeführt werden. Am 16. September 2022 befasst sich nun der Bundesrat mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu diesem modernisierten Personenbeförderungsgesetz. Darin werden – entsprechend der neuen Gesetzeslage – die verschiedenen Muster der Genehmigungsurkunden und weiterer Dokumente sowie Mitführungspflichten der Dokumente angepasst.
Außerdem geht es im Bundesrat um die Bauproduktenverordnung. Diese legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Mängel bei ihrer Durchführung sollen durch Überarbeitung behoben, Herausforderungen im Zusammenhang mit Normung, Vereinfachung für Kleinstunternehmen und Marktüberwachung gelöst werden. Hierdurch sollen ein gut funktionierender Binnenmarkt für Bauprodukte verwirklicht und ein Beitrag zu einer modernen, ressourceneffizienten Wirtschaft geleistet werden.
Darüber hinaus steht die Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes auf der Tagesordnung. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom Mai 2020 wurde sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe von Online-Konsultationen sowie Telefon- oder Videokonferenzen ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Regelungen sind derzeit noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig und sollen nun um ein Jahr verlängert werden.
Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie hier.