Sondersitzung des Bundesrates am 14. November 2022: Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz und Bürgergeld
Am 14. November 2022 berät der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung, die bereits im Dezember wirken sollen. Auf Wunsch der Bundesregierung kommen die Ländervertreter dafür extra in einer Sondersitzung zusammen.
Ziel ist es, Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten zu entlasten - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.
Ebenfalls in der Sondersitzung steht das Bürgergeld-Gesetz auf der Tagesordnung. Das „Arbeitslosengeld II“ soll in „Bürgergeld“ umbenannt und erheblich verändert werden. Insbesondere ist eine zweijährige Karenzzeit für Wohnen (ausgenommen Kosten der Heizung) sowie Vermögen für Leistungsberechtigte geplant, in der im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt wird, sofern es nicht erheblich ist. Außerdem ist vorgesehen, die Aufwendungen für Unterkunft nicht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen, sondern in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, das Schonvermögen von 10.000 auf 15.000 Euro pro Person zu erhöhen und die Möglichkeiten zur Sanktionierung im Fall der Arbeitsverweigerung deutlich einzuschränken.
Die Tagesordnung der Sondersitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie hier.