Vorfahrt für den Mobilfunkausbau in Bayern
München, 24. Januar 2023. Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist essentiell und unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist daher ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Anliegen.
Im „Pakt Digitale Infrastruktur“ haben der Freistaat, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände deshalb im Oktober 2022 Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus vereinbart. Ziel ist den Ausbau des Netzes in Bayern substantiell zu beschleunigen. Heute hat der Ministerrat die dazu notwendigen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung gebilligt.
„Damit wollen wir ermöglichen, dass bestehende Versorgungslücken im Mobilfunknetz schnell und unbürokratisch geschlossen werden können“, so Staatsminister Christian Bernreiter
Neue Regelungen in der Bauordnung
Zukünftig werden bei vielen Mobilfunkmasten keine Baugenehmigungen mehr benötigt:
- Masten bis zu einer Höhe von 20 Metern statt bisher 15 Metern im Außenbereich
- Masten im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern statt bisher 10 Metern
- Für temporäre Masten gilt dann zusätzlich keine Höhenbegrenzung mehr, wenn diese für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind
Für alle Masten, die über die Höhengrenzen hinaus weiterhin baugenehmigungspflichtig sind, wird eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Damit gilt ein Mobilfunkmast automatisch sechs Monate nach Einreichung der Unterlagen als genehmigt. Außerdem müssen Mobilfunkmasten im Außenbereich in Zukunft keine Abstandsflächen mehr einhalten. Dadurch sind mehr Standorte möglich.
All diese Änderungen dienen der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. „Abstriche bei der Sicherheit gibt es dabei aber nicht. Auch bei genehmigungsfreien Masten sind die Betreiber dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, zum Beispiel Brandschutz und Standsicherheit“, so Bernreiter.
Mit dieser Gesetzesänderung, die nun in die Verbändeanhörung gehen wird, stellt der Freistaat die Weichen für einen unbürokratischeren und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern.