Energiekosten: Bayern macht Weg für Härtefallhilfen für Wohnungsunternehmen frei
München, 21. März 2023 (stmb). Bayerische Wohnungsunternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, können noch im Frühjahr Härtefallhilfen beantragen.
Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung des in Abstimmung mit den Ländern beschlossenen Härtefallprogramms des Bundes freigemacht. Mit der Durchführung soll die LfA Förderbank Bayern beauftragt werden. Dort sollen die Wohnungsunternehmen Kredite unter Einbeziehung von Hausbanken erhalten. Die Hausbanken tragen 20 Prozent des Kreditrisikos, der Bund 64 Prozent, die LfA 16 Prozent. Der Freistaat schafft hierfür die notwendigen Voraussetzungen, indem er die LfA Förderbank Bayern von ihrem Haftungsanteil durch Einbeziehung des Förderprogramms in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft freistellt.
Der Kreditbetrag beträgt mindestens 500.000 Euro. Maximal sind 10 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe möglich. Die Energie-Härtefallhilfe für Wohnungsunternehmen ist begrenzt auf Liquiditätslücken, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2023 entstanden sind oder noch entstehen. Eine Beantragung soll noch im Frühjahr ermöglicht werden. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Die Energie-Härtefallhilfen können privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen nutzen. Der Freistaat wird damit seiner Verantwortung für die Wohnungsunternehmen in Bayern gerecht, im Bedarfsfall schnelle Unterstützung zu ermöglichen.