Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024: Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz, Investitionen in das Schienennetz sowie Erweiterung des Warnauftrags des Deutschen Wetterdienstes
In seiner Sitzung am 22. März 2024 berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz. Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit den Standorts Deutschland zu stärken. Der Bundesrat hatte am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses vom 21. Februar 2024 umfasst mehrere Änderungen am Gesetz, unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). Das BSWAG ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, dessen bisherige Ausgestaltung sich als Investitionshemmnis erwiesen hat. Die Novelle wurde am 22. Februar 2024 vom Bundestag in 2./3. Lesung dahingehend angepasst, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vorrangig für die Durchführung der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren zu verwenden sind.
Darüber hinaus befasst sich der Bundesrat im 2. Durchgang mit der Änderung des Deutschen-Wetterdienst-Gesetzes. Wesentlicher Inhalt des vom Bundestag am 22. Februar 2024 beschlossenen Gesetzes ist die Erweiterung des Warnauftrages des Deutschen Wetterdienstes um die Herausgabe von Frühwarnungen sowie um Lage- und Vorsorgeinformationen vor weiteren Naturgefahren, die über meteorologische Warnungen hinausgehen. Dies soll bundesweit an zentraler Stelle in einheitlichem und barrierefreiem Format erfolgen.
Auf der Internetseite des Bundesrates finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.