Bau von 15 Radschnellverbindungen in bayerischen Ballungsräumen geplant
München, 11. Juni 2024. Mit dem Fahrrad schnell und direkt von A nach B: In Bayern werden in den kommenden Jahren 15 Radschnellverbindungen mit über 200 Kilometern Länge entstehen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat heute in Garching den Ausbauplan präsentiert, der sich insbesondere auf die Ballungsräume München, Nürnberg, Aschaffenburg, Ulm und Freilassing konzentriert.
„Radschnellverbindungen bieten vor allem für Alltagsradler eine tolle Möglichkeit, schnell und sicher ins Büro, zur Uni oder zum nächsten Bahnhof zu kommen“, so Bernreiter. „Mit einer Breite von in der Regel drei bis vier Metern, Vorrangregelungen für Radfahrer an Kreuzungen und durchgehendem Winterdienst machen sie das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto.“
Geplante Radschnellverbindungen
Folgende Radschnellverbindungen sind im Ausbauplan enthalten:
Region München (Oberbayern)
München - Garching/Unterschleißheim (Gesamtlänge 23,3 km)
München - Markt Schwaben (Gesamtlänge 25,3 km)
München - Unterhaching (Gesamtlänge 6,4 km)
München - Planegg (Gesamtlänge 14,1 km)
München - Eichenau (Gesamtlänge 20,1 km)
München - Dachau (Gesamtlänge 19,2 km)
Region Nürnberg (Mittelfranken)
Nürnberg - Erlangen (Gesamtlänge 17,5 km)
Nürnberg - N-Erlenstegen (Gesamtlänge 5,2 km)
Nürnberg - N-Katzwang (Gesamtlänge 11,8 km)
Nürnberg - Stein - Oberasbach - Zirndorf (Gesamtlänge 14,3 km)
Nürnberg - Fürth (Gesamtlänge 6,6 km)
Erlangen - Herzogenaurach (Gesamtlänge 11,6 km)
Region Aschaffenburg (Unterfranken)
Aschaffenburg - Kleinostheim (- Hanau) (Gesamtlänge 6,5 km)
Aschaffenburg - Hösbach (Gesamtlänge 7,1 km)
Region Ulm (Schwaben)
Blaustein - Senden (Gesamtlänge 19,4 km)
Region Freilassing (Oberbayern) - nachrichtlich
RSV Freilassing - Salzburg (Gesamtlänge 5,7 km (davon 0,7 km im Freistaat Bayern), Federführung Land Salzburg)
Die in den Ausbauplan aufgenommenen Maßnahmen befinden sich entweder in Planung, werden bereits gebaut oder sind mittels Potenzialanalyse bzw. Machbarkeitsstudie als Radschnellverbindung eingestuft. Das geschätzte Investitionsvolumen beläuft sich auf über 400 Millionen Euro. Zuständig für Planung und Bau sind die Kommunen oder für den Freistaat die Staatlichen Bauämter.
Gezielter Ausbau der Radinfrastruktur
Der Ausbauplan Radschnellverbindungen ist im Bayerischen Radgesetz (BayRadG), das am 1. August 2023 mit dem Ziel verabschiedet wurde, das Radfahren in Bayern noch attraktiver und sicherer zu gestalten, verankert. Ein wichtiger Punkt ist dabei der gezielte Ausbau der Radinfrastruktur. Bis zum Jahr 2030 sollen in Bayern 1.500 km neue Radwege gebaut werden, zu denen auch Radschnellverbindungen zählen. In Bayern haben Radschnellverbindungen in der Regel eine Länge von mindestens fünf Kilometern und weisen ein prognostiziertes Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf. Zusätzlich sorgen Radwegbreiten von drei Metern im Einrichtungsverkehr bzw. vier Metern im Zweirichtungsverkehr, die bauliche Trennung von anderen Verkehrsteilnehmern, die Gestaltung von Kreuzungspunkten mit Vorrangregelungen oder mit verkürzten Wartezeiten sowie ein durchgängiger Betriebsdienst (einschließlich Winterdienst) für einen hohen Fahrkomfort für die Radfahrenden.